[278] Brenneisen, 1) eiserner Stab, mit welchem mittelst eines daran befindlichen, glühend gemachten Stempels auf hölzerne Geschirre u. Thiere Buchstaben eingebrannt werden; 2) Eisen mit hölzernem Griff, flach u. polirt, um zur Verzierung Linien auf das Leder zu brennen; 3) ein in einem Winkel gebogenes Eisen, welches an der einen Seite breit u. platt ist, um damit die verpichten Fugen eines Schisses zu ebnen; 4) (lat. Calamistrum), eiserne Zange zum Kräuseln der Haare; es ist entweder Schnageleisen, wobei die Kneipen schnabelförmig sind, in die Haare darauf zu einer Locke zu wickeln; od. Quetscheisen, wobei die Kneipen sich in kleine Teller endigen, zwischen welchen die in eine Locke gewickelten Haare gepreßt werden; in beiden Fällen wird das B. beim Gebrauch mäßig erwärmt; 5) (Med.), Instrument zur Bildung einer Brandwunde zu Heilzwecken, s. Glüheisen.