Criminalstatistik

[540] Criminalstatistik, die wissenschaftliche Zusammenstellung der Ergebnisse der Criminalrechtspflege nach der Zahl der vorgekommenen Verbrechen, Verbrecher u. der über sie geführten Untersuchungen. Die C. ist erst in neuere Zeit mit mehr Eifer gepflegt worden, nachdem man auf die Wichtigkeit derselben für einen wichtigen Einblick in das Culturleben des Volkes, das intellectuelle u. sittliche Verhalten desselben aufmerksamer geworden ist. Jetzt bestehen wohl in allen bedeutenderen Staaten bezügliche Einrichtungen. Die Grundlage zu einer geordneten C. bilden die von den Criminalbehörden zu führenden Untersuchungs- u. Straftabellen, deren Einrichtung je nach der Stellung der Behörde u. dem Zwecke der Tabellen eine verschiedene ist. Als Hauptgesichtspunkte, welche bei den Untersuchungstabellen zu beobachten sind, gelten, daß dabei der[540] Tag der Anzeige des Verbrechens, das Verbrechen selbst, Name, Geschlecht, Heimath, Wohnort, Familienstand, Alter, Religion, Gewerbe, Vermögensverhältnisse des Beschuldigten genau anzugeben sind; andere Einträge haben sich auf die Dauer der Untersuchung, die Dauer der Verhaftung, das Ergebniß des endlichen Urtheils, die Art u. Größe der Strafe, die dawider ergriffenen Rechtsmittel u. den Tag der eingeleiteten Strafvollziehung zu beziehen. Die Straftabellen dagegen verbreiten sich, neben Wiederholung der persönlichen Verhältnisse des Sträflings, über die Bildungsstufe desselben, Zahl der erkannten Disciplinarstrafen, der Rückfälligen, sowie den Abgang durch Ablauf der Strafzeit, Begnadigung, Tod od. Flucht. In dieser Weise dienen die gedachten Tabellen zugleich zu einer Controle der behördlichen Thätigkeit. Ihren eigentlichen Werth erhält die C. indessen erst mit der Vergleichung u. Zusammenstellung mehrerer Tabellen aus verschiedenen Zeiten u. Landestheilen. Die Verfolgung der Ursachen der sich hierbei ergebenden Ungleichheiten kann über die zu ergreifenden Präventiv- u. Repressivmittel, über die Nothwendigkeit von Verbesserungen in den Gewerbseinrichtungen, der Forst- u. Bodencultur, dem Unterricht etc. sehr wichtige Winke darbieten. Auf die Benutzung der C. in dieser Richtung haben bes. Zachariä u. Mittermaier aufmerksam gemacht. In manchen Staaten ist die obere Leitung der C. in Verbindung mit der Sammlung anderer statistischer Notizen jetzt einem eigenen Statistischen Büreau anvertraut; in anderen wird dieselbe durch die oberen Gerichtsbehörden od. das Justizministerium besorgt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 540-541.
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