Hallucination

[883] Hallucination (v. lat., Sinnestäuschung), 1) im Allgemeinen diejenige sinnliche Vorstellung, welche nicht durch einen wirklichen Gegenstand der Wahrnehmung, also von außen, erregt wird, sondern der eigenen Thätigkeit des Organismus u. namentlich des Sinnenorgans entspringt. Nämlich die verschiedenen Nerven der Sinne, wie der Seh-, Geruchs- u. Gehörnerv etc., empfinden jeden Reiz, jeder in seiner eigenen Weise, der Sehnerv als Lichterscheinung, der Geruchsnerv als Geruch, der Gehörnerv als Ton etc. Die Eindrücke des gewöhnlichen Lebens aber sind so zugemessen, daß nicht jeder sämmtliche Sinnesorgane, wenigstens nicht gleichmäßig, zu treffen vermag, u. so findet man daß die Schwingungen der Luft dem Ohre, die Strahlen des Lichtes dem Auge etc. zugedacht sind u. von ihnen ausschließlich od. wenigstens durchaus vorherrschend empfunden werden, so daß sie für den od. jenen Sinn als sogenannte entsprechende (adäquate od. specifische) Reize gelten müssen. Die durch solche Reize hervorgerufenen Sinnesempfindungen nennt man objective, alle anderen aber, welche auf nicht adäquate Reize od. in Folge der eigenthümlichen lebendigen Thätigkeit des betreffenden Organs eintreten, subjective Sinnestäuschungen, od. H-en. Diese Art von H-en hat man von denjenigen unterschieden, welche durch organische Zerrung, inneren Druck od. durch Überfüllung der Blutgefäße des Seh- od. Gehörnerven erzeugt werden, u. von diesen noch andere, welche in einer erhöhten Thätigkeit des betreffenden Organs ihren Grund fänden; 2) namentlich die irrthümlichen sinnlichen Wahrnehmungen der Kranken (namentlich bei Gehirnentzündungen, Typhus, den meisten heftig auftretenden [nervös werdenden] Fiebern, Hypochondrie), wenn sie etwas zu sehen, hören, fühlen etc. (z. B. Funken, resp. Glockenläuten, Ameisenlaufen etc.) glauben, was nicht wirklich ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 883.
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