Heiligung

[175] Heiligung, 1) Absonderung von gemeinem Gebrauch u. Bestimmung zu feierlichem ad. religiösem Gebrauch; 2) H. des Namens Gottes, im Gegensatz zu dem Mißbrauch des Namens Gottes, begreift Alles in sich, was zur Verehrung des göttlichen Wesens u. der Person Gottes gehört; im christlichen Religionsunterricht wird bei dem zweiten Gebot u. bei der ersten Bitte davon gehandelt; 3) die Hervorbringung der Sinnesänderung u. der rechtmäßigen, von Gott gewollten Gemüthsbeschaffenheit im Menschen. Sie ist sowohl ein Werk Gottes, welcher die Änderung in dem Menschen durch den Heiligen Geist bewirkt, als auch des Menschen, sofern er in das Werk Gottes an ihm eingeht, u. besteht in der Ertödtung aller ungöttlichen Beziehungen zur Welt u. in der Erweckung der wesentlichen Beziehungen zu Gott zu dem neuen Leben. Die Katholische Kirche nimmt die H. als eins mit der Rechtfertigung, die [175] Protestantische Kirche aber betrachtet beide als verschiedene Heilsmomente, u. zwar die Rechtfertigung (s.d.) als einmaligen Act des Gerechtsprechens u. die H. als ein allmälig zur Vollendung fortschreitendes Werk; 4) im Judenthum ist die H. der Sonne (hebr. Riddusch ha Chamah) ein Lobgebet am Ende eines jeden Cyklus von 28 Jahren, wo man die Sonne wieder auf demselben Platze sehen soll, wie bei Erschaffung der Welt; eigentlich Ausgleichung des Sonnen- u. Mondjahres (s. Jahr), z.B. im Jahr 1841; dagegen die H. des Mondes (Einsegnung des Mondes, hebr. Riddusch Lebanah), ein monatliches Lobgebet über die Erneuerung des Mondes, an einem Abende der ersten zwei Viertel, im Angesicht desselben, daher meist im Freien u. gewöhnlich nach Beendigung des Nachtgebetes, in der aus der Synagoge kommenden Versammlung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 175-176.
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