[375] Katechumĕnen (v. gr.), 1) in der älteren Zeit die, welche zum Christenthum übertreten wollten, während der Zeit, wo man sie unterrichtete u. prüfte. Anfänglich nahm man jeden, der nur etwas unterrichtet war, durch die Taufe auf. Vom 3. Jahrh. an prüfte man sie länger u. legte ihnen Büßungen auf. Sie wohnten dein Theil des Gottesdienstes bei, wo die Epistel u. das Evangelium vorgelesen wurden (Missa catechumenorum, Katechumenenmesse. vgl. Messe), mußten sich aber entfernen, wenn das Gebet u. das Abendmahl begann. Die Dauer des Katechumenats war unbestimmt. Die Synode zu Elvira bestimmte zwei Jahre, die apostolischen Constitutionen drei Jahre. Oft verschoben die K. ihre Taufe selbst sehr lange, ja bis kurz vor ihrem Tode wegen der dadurch zu erlangenden Sündenvergebung. Später theilte man sie in mehre Klassen, Audientes (Akroomenoi), die nur die Predigt hörten; Genu flectentes (Gonyklinontes), die niederknieen u. das Gebet mit abwarten durften; Competentes, Electi (Baptizomenoi od. Photizomenoi), die im letzten Cursus standen u. sich um die Taufe bewarben. Vor der Taufe mußten sie durch Fasten, Beten, auf den Knien Liegen u. Sündenbekenntniß ihren Abscheu gegen die früheren Sünden bewähren; 2) so v.w. Confirmanden, s.u. Confirmation.