Roscĭus

[357] Roscĭus. Die Roscia gens war ein römisches Plebejergeschlecht; 1) Quintus R. Gallus od. Comödus, berühmter Schauspieler zu Ciceros Zeit; er war Sklav u. geb. zu Selonium bei Lanuvium, erkaufte sich aber dann die Freiheit. Er studirte seine Kunst theoretisch u. praktisch nach den besten Rednern auf dem Forum u. errichtete eine Schule für angehende Schauspieler. Er war Komiker u. Tragöd zugleich, bes. in der Mimik unübertroffen. Seine Kunstfertigkeiten belohnten die Römer mit einem Jahrgehalt, wiewohl man auch sagt, daß er als ein reicher Mann die Besoldung ausgeschlagen habe. Auch als Mensch genoß er große Achtung, u. Sulla u. Cicero waren seine Freunde; der Letztere vertheidigte ihn in einer noch vorhandenen Rede um 76 v. Chr. gegen Fannius Chärea, dessen Sklaven er in seine Schule bekommen hatte, wo derselbe von einem gewissen Flavius getödtet worden war; der Proceß drehte sich um die Entschädigungssumme, bei deren Theilung R. den Chärea betrogen haben sollte. R. schrieb auch ein Buch über die Vergleichung zwischen der Rede- u. Schauspielkunst; vgl. von Rommel, Aristoteles u. R., Gött. 1809. 2) Lucius R. Otho, Volkstribun, berühmt durch die Lex Roscia, welche er 65 v. Chr. gegen den Willen des Volkes mit Ciceros Hülfe durchsetzte, daß den Rittern ein besonderer Platz im Theater (s. Quatuordecim ordines) angewiesen wurde. 3) Luc. R. Fabatus, war 55 v. Chr. Cäsars Quästor im Transalpinischen Gallien, 54 Proquästor u. diente später diesem Feldherrn im Kriege gegen Ambiorix als Unterfeldherr. Auch im Bürgerkrieg war R. dem Cäsar treu u. mit L. Cäsar unter der Gesandtschaft, welche jener nach Capua zum Pompejus u. zum Senat schickte. 50 wurde er durch Cäsars Empfehlung Praetor urbanus u. fiel 43 v. Chr. bei Mutina. 4) Sextus R. Amerinus, wohlhabender Mann in Ameria; die bewegte Zeit unter Sulla machte es seinen Feinden möglich ihn 80 v. Chr. in Rom, da er Abends von einem Gastmahl zurückkehrte, zu ermorden u. seine Güter sogleich unter dem Schein eines rechtlichen Verfahrens um einen sehr niedrigen Preis zu erkaufen. Bes. thätig dabei war Sulla's Freigelassener Chrysogonus. Um aber jeden Verdacht von sich abzuwenden, beschuldigten die Mörder durch Erucius seinen Sohn, Sextus R., daß er seinen Vater ermordet habe. Cicero nahm sich in seinem ersten Proceß des unglücklichen Jünglings an u. vertheidigte ihn in einer noch vorhandenen Rede mit solchem Glück, daß R. freigesprochen wurde u. seine Güter zurückerhielt. 5) Cälius, 70 n. Chr. Unterfeldherr des Trebellius Maximus in Britannien, dessen Feindseligkeiten gegen seinen Feldherrn bes. dadurch zum Ausbruch kamen, daß sich Trebellius beim Kampf des Galba u. Vitellius zur Partei des Letztern schlug. R. blieb mit den Übrigen dem Galba treu u. theilte mit seinen andern Collegen das Commando der Provinz u. der Armee.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 357.
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