Sacratae leges

[740] Sacratae leges (lat.), 1) überhaupt Gesetze, wodurch die Hoheit des Römischen Volkes sanctionirt u. die Verletzer als vogelfrei (s. Sacer 2) erklärt wurden; diese Erklärung hieß Sacration; bes. 2) das Gesetz, welches 493 v. Chr. in Folge des Auszugs der Plebejer auf den Mons sacer gegeben wurde, wonach die Plebejer in den Tribunen eigene Magistratspersonen erhielten, welche sie gegen die Patricier vertreten sollten; auch dies Gesetz wurde durch die Sacration des Übertreters gesichert; 3) Sacrata lex militaris, vom Dictator M. Valerius Corvus 342 v. Chr. gegeben, daß keines Soldaten Name wider seinen eigenen Willen aus der Musterrolle gestrichen werden sollte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 740.
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