Sumtuarĭae leges

[91] Sumtuarĭae leges (Sumtuargesetze), Gesetze, welche in Rom dem übermäßigen Luxus steuern sollten, wie deren schon, gegen den übermäßigen Aufwand bei Leichenbegängnissen in den Zwölf Tafeln vorkommen. Durch die Oppia Lex von 215 v. Chr. sollte dem Kleiderluxus begegnet werden; die folgenden betrafen fast sämmtlich den Tafelluxus, in welchen die Summe, welche Einer auf die verschiedenen Festlichkeiten verwenden, die Zahl der Gäste, welche er zu einem Gastmahl laden durfte, etc. bestimmt war. Solche Gesetze waren: die Orchia sumtuaria, 181 v. Chr., über die Zahl der Gäste; die Fannia s. (Lex centussis), bestimmte 161 v. Chr. den Aufwand an jedem Festlage auf 100 Asses, ohne Wein, Gemüße u. Mehl u. verbot manche Speisen ganz; die Didia s., 143 v. Chr., dehnte die Bestimmung der Fannia lex auf die römischen Bürger außerhalb Rom aus; die Licinia s., um 100 v. Chr., bestimmte den Aufwand bei Hochzeiten; die Cornelia s., 81 v. Chr., stellte eine Taxe der Lebensmittel fest; die Aemilia s., die Antia s., die Julia s., letztere von Julius Cäsar, erlaubte 200 Sestertien Aufwand an den Dies profesti, 300 an den Calenden, Nonen, Idus u. einigen andern Feiertagen zu machen, 1000 an Hochzeitfesten u. andern außerordentlichen Gastmahlen, beschränkte auch den Luxus in Kleidern u. anderen nicht notwendigen Dingen. Alle diese S. l. wurden nur kurze Zeit od. gar nicht gehalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 91.
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