[479] Schußzeichen, Zeichen, nach denen man beurtheilen kann, ob od. auch wie man ein Wild getroffen od. gefehlt hat. Dergleichen sind: a) ist der Hals- od. Rückgrathsknochen ganz durchschossen, so stürzt das Thier sogleich u. steht nicht wieder auf; b) hat das Geschoß nur eine Feder dieser Knochen od. zwischen zwei Federn durch getroffen, so stürzt das Wild, rafft sich aber bald wieder auf, wenn es der Jäger nicht schnell abfängt od. heeft; c) ist der Knochen eines Laufs zerschmettert, so sinkt das Wild auf dieser Seite fast bis zur Erde nieder; es muß dann von Hunden eingeholt u. gestellt od. niedergezogen werden; d) ist die Kugel durch den vorderen Leib (Blatt) querdurch od. schief gedrungen, so stürzt das Wild im erstern Falle vorn nieder, als wolle es mit der Nase ein Stück auf der Erde hinfahren, im zweiten Falle dagegen springt es nach vorn hoch in die Höhe, sondert sich in beiden Fällen von dem Rudel ab u. verendet meist bald; e) ist sie in der Mitte (waidwund) durchgegangen, so fährt das Wild heftig zusammen, sondert sich, bleibt zusammengekrümmt zeitweilig stehen u. geht in ein Dickigt; f) ist der hintere Theil getroffen, so schnellt das Thier hinten aus, wird flüchtig u. thut sich bald nieder; g) hat man gefehlt, so fliehet das Wild wie gewöhnlich, macht aber, sobald es sich in Sicherheit glaubt, Halt u. steht sich um. Vgl. Schweißzeichen.