[120] Simuliren (v. lat.), vorgeben, vorschützen, erheucheln; daher Simulirte Krankheiten (Morbi simulati), vorgeschützte Krankheiten, solche, welche entweder gar nicht od. doch nicht in dem vorgeblichen Grade vorhanden sind. Sie beruhen entweder auf Irrthum des angeblich Kranken od. auf langer Weile, Hypochondrie, in den meisten Fällen aber auf absichtlicher Täuschung, um einen gewissen Zweck (z.B. Befreiung vom Militärdienst, Wegbleiben aus der Schule [Schulkrankheit], Ehescheidung u. dgl.) zu erreichen. Am häufigsten werden hierzu vorgegeben od. sogar nachgeahmt (erkünstelt, Morbi artefacti) Geistes- u. Gemüthskrankheiten, Ohnmachten, Krämpfe (bes. epileptische), Krankheiten des Gehör- u. Gesichtssinns, Bluthusten, Lähmungen, Hautausschläge. Den Simulirten Krankheiten entgegen stehen die Dissimulirten (d.h. verheimlichten) Krankheiten, welche namentlich für die gerichtliche Medicin von großer Wichtigkeit sind. Hierher gehören namentlich verschiedene [120] Frauenkrankheiten, insbesondere aber verheimlichte Schwangerschaft (s.u. Verheimlichung) u. die damit verbundenen Leiden; sie beruhen meist auf Verschämtheit, Furcht vor Schande u. Strafe, Eitelkeit, Habsucht, dem Wunsch eine Stellung zu erhalten, zu heirathen od. auf andern eigennützigen Beweggründen. Vgl. Schmetzer, Über die wegen Befreiung vom Militär vorgeschützten Krankheiten, Tüb. 1829; Fallot, Untersuchungen der simulirten u. verheimlichten Krankheiten (bearb. von Fleck), Weimar 1841; Heinrich, Praktische Bemerkungen über simulirte u. erkünstelte Krankheiten, Odessa 1845; Kirchner, Abhandlung über die verstellten Krankheiten, Salzb. 1847.