Sulpitĭa lex

[81] Sulpitĭa lex, Gesetz vom Volkstribun Publius Sulpitius 88. v. Chr. eingebracht: a) daß kein Senator mehr als 2000 Drachmen Schulden haben sollte; b) daß die durch die Varia lex Exilirten zurückgerufen werden sollten; c) daß auch neue Bürger u. Freigelassene in die Tribus vertheilt werden u. Stimmrecht haben sollten; d) daß Marius an Sulla's Stelle das Commando im Mithridatischen Kriege erhalten sollte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 81.
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