Trockne Weine

[853] Trockne Weine (Saure Weine), Weine, bei denen man die Gährung bis zu Ende gehen läßt, so daß aller Zuckerstoff zersetzt ist u. die Weine rein geistig sind. Dergleichen sind die Rheinweine.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 853.
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