1. Geige den Leuten wie du willst, allen geigst du selten recht. – Simrock, 3182; für Waldeck: Curtze, 352, 468.
Lat.: Ne Jupiter quidem omnibus. (Schonheim, N, 10.)
2. Geigen können wir, aber nicht fingern, sagte der Meister zu seinen Jüngern. (Mainz.)
3. Wo viele geigen, da gibt's auch Bierfiedler.
»Aber die Bierfiedler«, sagt A. Ruge (Deutsches Museum, 1859, S. 863), »dürfen sich nicht gegen den Generalbass empören.«
4. Wo zwei geigen, findet sich leicht zum Tanz ein Reigen.
*5. A kon geigen ock nich fingern. – Robinson, 753; Gomolcke, 155.
Spott zunächst auf solche, welche sich rühmen, etwas zu können, aber nur Stümperhaftes leisten.
*6. Er geigt immer auf Einer Saite.
*7. Er soll mich nicht geigen lehren.
*8. Ich werd' ihm geigen lehren. – Murner, Vom luth. Narren.
*9. Lass dich heimgeigen. (Grünberg.)
10. Ich hoa ei men jungen Juhren sihr gut geige gekunnt. Na, geiga kon ich zwoar heute noch, oder mit 'm Fingarn is verbei. – Schles. Provinzialblätter 1871, S. 68.
11. Wer will einem andern geigen, denk' an sich, so wird er schweigen.
*12. Er geigt über dem Stossen. (Köthen.)
D.h. hinter dem Stege; für: er macht Verkehrtes. Die Redensart deutet auf Trunkenheit.