1. Dem Landfrieden ist nicht zu trauen. – Kirchhofer, 105; Mayer, I, 109; Eiselein, 409; Simrock, 6170; Braun, I, 2149.
Aus der Zeit da Maximilian I. den ewigen Landfrieden anordnete. Da aber schon mehrere Kaiser vor ihm denselben geboten hatten, um dem raub- und fehdesüchtigen Adel Einhalt zu thun, ohne im Stande gewesen zu sein, ihre Befehle durchzusetzen, so betrachteten anfänglich viele auch den durch Maximilian befohlenen Landfrieden nur mit Mistrauen. Der obige, sprichwörtlich gewordene Satz bezieht sich ursprünglich auf die Fehde Mangold's von Eberstein zum Brandenstein gegen die Reichsstadt Nürnberg 1516-22. (Vgl. die unter dem Titel der obigen Redensart erschienene Schrift von L.F. Freih. von Eberstein, Nordhausen 1868.)
2. Der Landfrieden hält und bricht nicht. – Eiselein, 409.
3. Landfriden wird nicht mit dem A-B-C, sondern mit dem Schwert erhalten. – Lehmann, 213, 22; Törning, 144.
*4. Ar traut'n Landfried'n nit racht. (Franken.) – Frommann, VI, 319, 247.