1. Es übergibt sich niemand leicht. – Eiselein, 608; Eisenhart, 242; Pistor., IX, 49; Simrock, 10596.
Zur Lehre von der Schenkung gehörig. Es will sagen, dass da, wo Schenkungsurkunden und ausdrückliche Erklärungen des Schenkers fehlen, eine Schenkung niemals vermuthet wird, weil jeder Mensch eher das Seinige zu behalten und zu vermehren sucht, als dass er durch eine Schenkung sein Vermögen vermindern sollte.
2. Uebergeben heisst nicht mehr leben. – Mayer, II, 153; Eiselein, 608; Simrock, 10595.
3. Uebergeben reimt sich wohl auf Nimmerleben. – Graf, 188.
Niemand soll vor seinem Tode sein Besitzthum übergeben. In Jüterbogk hängt eine gewaltige Keule mit dem Spruch: »Wer seinen ⇒ Kindern (s.d. 1039-1040 und ⇒ Tod 401, wo die Verweisung Kind 1039 heissen soll) gibt das Brot und leidet nachher selber Noth, den schlage man mit der Keule todt.« Aehnlich sagen die Spanier: Wer vor dem Tode das Seinige hergibt, den soll man mit einem Hammer vor die Stirn schlagen.
4. Uebergeben thut der Kehle wehe.
Holl.: Overgeven doet der keel wee. (Harrebomée, II, 444b.)
*5. Er übergibt sich nicht bald (leicht).
»'S gibt viel loite, die suste goar hoartlebig sên und sich nich gârne übergaben.« (Keller, 151a.)
*6. He öäwergifft (speit) sick as 'n Gârwerhund. (Mecklenburg.)