Vogelfang

1. Beter in den Vogelfang as in de Isenklang. Bueren, 18; Eichwald, 1784; Frommann, II, 390, 66; Hauskalender, II.


[1671] 2. Vogelfang gehört zum Wildbann.Blum, 751; Eisenhart, 204; Pistor., IX, 85; Hillebrand, 65, 94; Eiselein, 622; Simrock, 11018.

Unter Wildbann versteht man bald das Oberaufsichtsrecht des Staats über die Jagd (Jagdhoheit), bald das Jagdregal im eigentlichen Sinne, d.i. die Befugniss, andere von der Jagd auszuschliessen. Das Sprichwort will also sagen, dass auch der Vogelfang zur Jagd gehöre. Der Rechtssatz des Sprichworts ist erst in späterer Zeit entstanden, als die allgemeine Jagdfreiheit schon sehr beschränkt war. Als man das Fangen des Wildes zu eigenem Gebrauch nur noch mit Hunden gestattete, war der Vogelfang immer noch frei. Zuletzt wurde auch er für einen Bestandtheil des Wildbanns erklärt und gewöhnlich nur dem Adel gestattet. (S. Vogel 469.) In unsern Tagen ist dies Sprichwort keine allgemeine Regel mehr, da der Vogelfang nicht überall mehr zum Wildbann gehört.

3. Wer auf den Vogelfang will gehen, muss aufs Pfeifen sich verstehen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1671-1672.
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