Wimpel

*1. Dä es we' ne Wimpel om Dag. (Köln.) – Weyden, III, 11.


*2. Es ist weder Wimpel noch Katzenschwanz zu sehen. (Holl.)

Ein Holländer sagt darüber: Nur ein Kriegsschiff hat das Recht, Wimpel zu führen. Der Wimpel ist ein langer schmaler Streifen Segeltuch, von der Farbe der Flagge, darf jedoch einen sogenannten Katzenschwanz wehen lassen, der beinahe einem Wimpel gleicht, aber nicht gesplissen ist. Kauffahrer haben in See nichts am Top, als höchstens die Flagge. Zeigt ein Schiff den Katzenschwanz am Top, dann ist es zweifelhaft, ob es ein Kriegsschiff ist, besonders bei ruhigem Wetter, wenn weder Wimpel noch Katzenschwanz auswehen kann. Ein Kauffahrteischiff täuscht auf diese Weise wol ein oder das andere feindliche Fahrzeug, um zu entschlüpfen. Lässt ein Schiff weder Wimpel noch Katzenschwanz sehen, dann kann es nicht irre leiten.


*3. Ich habe seine Wimpel nicht gesehen.Tendlau, 569.

Als Antwort auf die Frage, wie alt jemand sei, um zu sagen: Ich weiss es nicht. Von dem jüdischen Gebrauche, jedes Knäblein nach vollendetem ersten Jahre nebst einem für die Umwindung der Gesetzrollen bestimmten langen und schmalen Streifen Linnen, auf welcher Namen und Geburtstag des Kindes, sowie gute Wünsche für dasselbe geschrieben sind, in die Synagoge zu tragen. Die zurückgelassenen Windeln konnten daher zugleich als Kirchenbuch dienen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 247.
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