Zahltag

1. Der Bezuoldâch bléift nemessten ouss. (Siebenbürg.-sächs.) – Schuster, 719.

Der Bezahltag bleibt niemandem aus.


2. Der Zahltag kommt einmal.


3. Ist ein Zahltag noch so fern, er kommt dem Schuldner stets zu früh.

Frz.: Si long jour n'est que tost ne soit prest.

Lat.: Nulla tam longa quin succedat dies. (Bovill, III, 50.)


4. Zahltag kommt alle Tag.Simrock, 11958; Körte, 7048.


*5. Es ist noch kein Zahltag ausgeblieben.

Dän.: Geldes-dag kommer vel. (Prov. dan., 223.)


*6. Sein Zahltag ist zu Nichaelis.

Der böse Schuldner zahlt am Nimmerleinstage. »Das Ziel, an dem man den Borg bezahlt, ist – Nichaelis.« Eine Ordensregel aus der seltenen Schrift: Ein nagelneuer Orden, oder nasse Brüderschaft des weingrünen Kreuzes u.s.w. Gedruckt zu Durstlingen bei Urban Borglänger. Anno M. DC. XXI. Der vollständige Titel befindet sich in Westermann's Monatsheften, 202, S. 370 in dem Artikel: Aus alten Tröstern. Es finden sich dort auch folgende Verse, in denen noch andere Zahltage empfohlen werden: »Nimmerling hat auch einen Tag, den man zum Ziel fürschlagen mag. Der Juden Christtag (s.d.) kann's auch sein, ein Ziel, es schickt sich mächtig fein.« – Auch für gute Bürgen ist für solche Zahler in der genannten Schrift gesorgt: »Nemo, das ist ein ehrlich Mann, den man gar wohl kann nehmen an. Nullus wär' auch zu schlagen für, weiss sich zu halten nach Gebühr. An diesen zweyn hat man genug, ohn Noth, dass man nach andern such.« Was die Münzsorten betrifft, in denen Zahlung zu leisten, so werden Nihil und Nunquam empfohlen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 483-484.
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