[183] Barmherzige Brüder werden in Deutschland die Hospitalitermönche von der Congregation des heiligen Johann von Gott genannt. Ihr Stifter war Johann Ciudad, geb. in Portugal 1495, der als neunjähriger Knabe seinen Ältern entlief, viele Jahre Schäfer, dann Soldat bei der Expedition Karl V. gegen Algier, nachher wieder Schäfer war und endlich einen Handel mit Heiligenbildern und Gebetbüchern anfing. Schon einmal hatte ihn seine abenteuerliche Frömmigkeit verleitet, dem Märtyrertode nachzustreben, und in Granada erfüllte ihn später die Predigt eines berühmten Kanzelredners mit einem solchen Drange nach Buße, daß ihn nur strenge Züchtigung und ernste geistliche Zusprache wieder zur Vernunft, allein auch zu dem Entschlusse brachten, sich hinführo der Pflege armer Kranker zu widmen. Durch Arbeit und Betteln brachte er so viel Geld zusammen, daß er 1540 in Granada ein Haus miethen und Kranke darin aufnehmen konnte, die er am Tage pflegte und für die er des Abends bettelte. Sein Bestreben fand sehr bald Beifall und kräftige Unterstützung; er bekam viele Anhänger, erhielt vom Bischof von Tuy den Beinamen »von Gott« und die Erlaubniß, eine Mönchskleidung von braunem Tuche zu tragen, die in neuerer Zeit von der Brüderschaft mit einer schwarzen vertauscht wurde. Er hatte bereits ein großes Klostergebäude gekauft und zum Hospital eingerichtet, als er 1550 starb. Wegen der seinen Gebeinen später zugeschriebenen Wunder wurde er 1690 vom Papst Alexander VIII. heilig gesprochen. Erst nach seinem Tode erhielt seine anfangs weltliche Stiftung die päpstliche Bestätigung als ein neuer Mönchsorden nach der leichtern Regel [183] des h. Augustinus und verbreitete sich über ganz Spanien, Frankreich, Italien, einen großen Theil Deutschlands, Böhmen, Polen, Ungarn und Westindien, wurde 1624 vom Papst Urban VIII. mit allen Vorrechten der Bettelmönchsorden beschenkt und besteht auch seitdem als ein solcher, dessen ausschließende Wirksamkeit aber der Krankenpflege gewidmet ist. Die größten und schönsten Hospitäler dieses Ordens sind zu Prag und Wien, wo Leidende ohne Rücksicht auf Stand und Religion unentgeltlich darin aufgenommen und verpflegt werden.. – Barmherzige Schwestern als weiblichen Zweig des obigen Ordens hat es nie gegeben, allein man versteht darunter die Hospitaliterinnen verschiedener weiblicher Orden, z.B. der Elisabethinerinnen und der grauen Schwestern, welche theils eigne Krankenhäuser bei ihren Klöstern unterhalten, theils die Hospitäler der Krankenpflege wegen besuchen.