Demokratie

[526] Demokratie, ein griech. Ausdruck, welcher Volksregierung bedeutet oder diejenige Staatsform, nach welcher alle Staatsgewalt in der Gesammtheit des Volks vereinigt ist. Da es indeß unmöglich ist, daß das gesammte Volk eines größern Staates diese Gewalt ausübe oder sich selbst regiere, so wird wenigstens ein Ausschuß von Bürgern im Namen desselben die eigentliche Regierung leiten müssen, unter welche dann die verschiedenen Zweige der Staatsgewalt vertheilt werden. Dieser Ausschuß muß durch Wahl vom Volke ernannt und von Zeit zu Zeit erneuert werden und an dieser Wahl muß bei einer völlig demokratischen Verfassung nicht nur jeder Staatsbürger Theil nehmen, sondern es muß auch jeder wählbar sein. Wo dies nicht der Fall ist, sondern die Angehörigen einzelner Familien vorzugsweise Ansprüche darauf haben, nähert sich die Staatsverfassung schon der Aristokratie (s.d.); steht dagegen an der Spitze eines solchen Staats ein Einzelner als Präsident, Director u.s.w., so nähert sich die Staatsform der Monarchie (s.d.), wenn auch jener Regent vom Volke selbst und nur auf bestimmte Zeit gewählt wird. Rein demokratische Staaten gibt es nur wenige, und diese sind sehr klein, wie z.B. einige Cantone der Schweiz, in größern Staaten aber müßte die unheilvollste Verwirrung daraus entstehen, wenn sämmtliche Staatsbürger unmittelbaren Antheil an der Regierung nehmen wollten. Man gebraucht den Ausdruck Republik (s.d.) häufig gleichbedeutend mit Demokratie, allein streng genommen ist die Demokratie nur eine Unterart jener Staatsform.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 526.
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