[353] Heer oder (franz.) Armée heißt jede größere, gehörig gegliederte, unter einem gemeinsamen Oberbefehl stehende Gesammtheit von Kriegsleuten, im weitesten Umfange die gesammte Kriegsmacht eines Staats. Ursprünglich sind alle kampffähige freie Männer jedes Staats zum Kriegsdienste verpflichtet und bilden das Heer desselben. Nachdem sich jedoch ein höherer Culturzustand ausgebildet und einestheils die Bedürfnisse der Staaten sich so gesteigert hatten, daß man weder zur Zeit eines Krieges durch allgemeine Bewaffnung alle Gewerbthätigkeit unterbrechen wollte und konnte, noch in Friedenszeiten geneigt war, die Übung in den Waffen fortzusetzen, anderntheils die Kriegskunst selbst eine höhere, viele Übung erfodernde Ausbildung erlangt hatte, bildete sich bald ein neuer Zustand der Heere aus. Wie sich Einzelne nämlich andern Gewerben widmeten, so gab es auch Menschen in großer Anzahl, welche Neigung zum Kriegerleben bestimmte, sich diesem zu widmen. Sie machten aus dem Kriegerstande ein Gewerbe und so kamen die Söldner, Soldaten auf, welche anfangs nur zu Kriegszeiten in Dienst genommen, bald aber, um dem Staate zu allen Zeiten Sicherheit nach außen zu erhalten, für immer gehalten und im Kriege nur verstärkt wurden. Auf diese Weise entstanden die stehenden Heere. Allerdings kann man Spuren solcher stehenden Heere schon in den ältesten asiat. Staaten finden, in Indien, Ägypten und andern, insofern es hier Kasten (s.d.) und unter diesen eine Kriegerkaste gab, d.h. einen abgeschlossenen Stand, welcher allein der Waffenführung gewidmet war. Doch war die Kriegerkaste, welcher nur durch geistige Überlegenheit die übrigens eng mit ihr verbundene Priesterkaste vorstand, ursprünglich das erobernde Volk, welches sich die untern Kasten unterworfen hatte und war daher nichts Anderes als Volksbewaffnung. Auf ähnliche Weise sehen wir auch im Mittelalter den Stand der Herren und Ritter das Waffenrecht in Anspruch nehmen und den Kern des Heers, welches Volksbewaffnung war, bilden. Als die ersten stehenden Heere werden gewöhnlich die röm. Legionen zur Zeit der Kaiser angegeben; doch auch diese waren Volksbewaffnung. Das röm. Reich war so ausgedehnt und wurde so einzig durch Gewalt der Waffen zusammengehalten, daß Rom selbst in einem fortwährenden Kriegszustande [353] sich befand. So konnten denn auch seine Bürger die Waffen niemals niederlegen, und da die Zahl der Bürger gegen den Umfang des Reichs zu klein war, so drängte sich die Nothwendigkeit auf, auch Fremde in die Legionen aufzunehmen. Bei den alten deutschen Völkerschaften traten in Kriegszeiten alle Freien bewaffnet zusammen, und wie sich allmälig das Lehnswesen (s.d.) ausbildete, wurde die Kriegspflicht der vorzüglichste Gegenstand des Vasallendienstes. Der Lehnsherr erließ bei einem bevorstehenden Kriege ein Aufgebot an alle seine Vasallen oder Dienstleute, welches Heerbann hieß, und diese erschienen an dem bestimmten Sammelplatz gerüstet und auf gewisse Zeit mit Lebensmitteln versehen, um ihren Lehnsherrn in den Krieg zu begleiten, Heeresfolge zu leisten. Die Geistlichen, welche Lehen hatten, waren zwar von der Heeresfolge ausgeschlossen, mußten aber Stellvertreter schicken. Nach der Größe des Lehns war die Zahl der zu stellenden Mannschaften verschieden; mehre ärmere Landeigenthümer rüsteten zuweilen gemeinschaftlich Einen Krieger aus. Als die Bewaffnung schwieriger und die Kriegsführung kunstreicher wurde, mußte allmälig der Adel die Stellung des Heerbanns allein übernehmen; er hielt Leute, welche in den Waffen geübt wurden und bezog dafür von den Landeigenthümern, welche auf diese Weise ihrer Kriegspflicht überhoben wurden, eine Entschädigung, welche bald zur regelmäßigen Abgabe wurde und Heersteuer hieß. So kam es, daß die Waffenführung ein Vorrecht des Adels wurde. Der Adel verfolgte zu sehr seine eignen Interessen, wurde selbständig und selbstsüchtig und schützte mehr sich selbst, als Fürst und Volk, und so sahen sich die Fürsten und die im Mittelalter emporblühenden Städte genöthigt, Söldner anzuwerben, welche hinzogen, wo es Händel gab und man sie gut bezahlte. Im Frieden pflegte man sie wieder zu entlassen und dann trieben sie sich wol als lästiges Gesindel umher, wenn sie nicht bald neue Dienste fanden. (Vgl. Condottieri.) Die ersten eigentlichen stehenden Heere bildeten sich aus Söldnern, welche die Fürsten erst als Leibwachen und allmälig in immer größerer Anzahl, um des übermüthigen Adels Herr zu werden und ihre Reiche nach außen zu stützen, anwarben. Karl VII., König von Frankreich, war der Erste, welcher für immer bewaffnete, regelmäßig eingetheilte und geübte Leute in Dienst nahm. Er errichtete fünf Compagnien, von denen jede aus 100 Rittern bestand, und jedem Ritter waren drei Schützen, ein Knappe und ein Diener beigesellt. Jede Compagnie zeichnete sich durch Waffenröcke von gleicher Farbe aus, welche über dem Harnisch getragen wurden. König Ludwig Al. fügte zu diesen noch 6000 Schweizer und 10,000 franz. Fußsoldaten. Von Frankreich aus ging die Einrichtung stehender Heere allmälig, namentlich in Folge des dreißigjährigen Krieges, auf alle europ. Staaten über. Anfangs geschah die Ergänzung dieser Truppen nur durch freie Werbung, als aber das Bewußtsein erwachte, daß diese Heere nicht sowol im Einzelinteresse der Fürsten, als vielmehr im Gesammtinteresse des Volks gehalten würden, führten die Regierungen die Conscription (s. Recruti rung) ein. Die Größe der Heeresmacht ist in den verschiedenen Staaten je nach den Zeitumständen sehr verschieden gewesen. So war das franz. Heer von Ludwig XIV. bis zur Revolution in Friedenszeiten ungefähr 130–150,000 M. stark, wurde aber in Kriegszeiten beinahe verdreifacht. Die allseitigen Angriffe, welche Frankreich während der Revolution zu bestehen hatte, machten außerordentliche Anstrengungen nöthig und so hatte es 1794 ein Heer von 1,169,000 M. Auch unter Napoleon hatte das franz. Heer eine ungewöhnliche Stärke. Derselbe führte 1812 eine Armee von 555,000 M. nach Rußland. Friedrich der Große führte den siebenjährigen Krieg mit einem Heere, welches zuweilen kaum den dritten Theil so stark wie das seiner Feinde war. Beim Antritt seiner Regierung fand er ein Heer von 80,000 M. und als er starb, zählte die preuß. Armee 180,000 M. In der Schlacht bei Leipzig stießen zwei der mächtigsten Heere zusammen; das franz. Heer hatte 340,000 M., das der Verbündeten 380,000 M. und überhaupt zählte das gesammte active Heer der Verbündeten 544,433 M., wozu noch östr. Armeen in Italien und an der bair. Grenze, sowie 102,200 M., welche die Festungen blockirten, kamen. Gegenwärtigist die Stärke der stehenden Heere der vornehmsten Staaten Europas ungefähr folgende:
Das deutsche Bundesheer besteht aus | 303,484M |
Großbritannien hat eine Armee von ungefähr | 90–100, 00M |
Frankreich hat eine Armee von ungefähr | 250,000M |
Spanien hat eine Armee von ungefähr | 100,000M |
Portugal hat eine Armee von ungefähr | 30–40,0 0M |
Östreich hat eine Armee von ungefähr | 270,000M |
Preußen hat eine Armee von ungefähr | 122,000M |
Rußland hat eine Armee von ungefähr | 612,000M |
Seit dem Kriege mit Frankreich oder eigentlich schon seit der franz. Revolution haben sich die Heere der europ. Staaten wieder dem Urzustande allgemeiner Volksbewaffnung genähert. Man hat allgemein wieder anerkannt, daß die Bürger des Staats die geborenen und einzig würdigen Vertheidiger desselben sind, und nicht nur hat man die stehenden Heere aus den Bürgern des Staats hergestellt und diesen Heeren selbst eine innere, ihrer erhöhten Würde mehr entsprechende Einrichtung gegeben, sondern überdies auch alle Bürger in den meisten Staaten in größerm oder geringerm Umfange zum Waffendienst verpflichtet. (Vgl. Landwehr.)
Adelung-1793: Heer, das · Heer
Brockhaus-1809: Das wüthende Heer
Brockhaus-1837: Wüthende Heer
Brockhaus-1911: Heer [4] · Wildes Heer · Wütendes Heer · Heer [3] · Heer · Heer der Seligmacher · Heer [2]
DamenConvLex-1834: Wüthendes Heer · Wildes Heer
Meyers-1905: Stehendes Heer · Wildes Heer · Wütendes Heer · Heer- und Wehrordnung · Einstellung ins Heer · Heer [1] · Heer [2]
Pierer-1857: Wildes Heer · Wüthendes Heer · Heer · Stehendes Heer
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