[53] Sayn-Wittgenstein ist der Name eines ausgebreiteten fürstl. und gräfl. Geschlechts in Deutschland. Die Grafschaft Sayn im Westerwalde bestand aus zwei Theilen: Sayn-Hachenburg und Sayn-Altenkirchen, von denen gegenwärtig jener zum Herzogthum Nassau, dieser zur preuß. Provinz Rheinland gehört. Die alten Grafen von Sayn, verwandt mit dem Hause Nassau, starben 1246 aus und ihr Erbe war Gottfried Graf von Sponheim, ein Schwestersohn des letzten Grafen von Sayn. Derselbe nannte sich Sayn und stiftete das jetzige Sayn'sche Haus, das durch seine Söhne 1294 in die ältere oder Johann'sche und die jüngere oder Engelbert'sche Linie zerfiel. Salentin aus der jüngern Linie vermählte sich mit der Erbgräfin von Wittgenstein und wurde dadurch Stammvater der jetzigen Fürsten und Grafen von Wittgenstein. Die ältere Linie starb 1606 aus und nachdem Ludwig der ältere alle Besitzungen des Hauses unter sich vereinigt hatte und 1607 gestorben war, theilten sich seine Söhne und stifteten: Georg die Linie Sayn-Wittgenstein-Berleburg, welche 1792 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde und von der noch der Karlsburger und Ludwigsburger Zweig als gräfl. Nebenlinien sich abgeschieden haben; Wilhelm die gräfliche Linie Sayn-Witigenstein-Sayn; Ludwig die Linie Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein, welche 1801 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde und von der sich der 1775 erloschene Zweig zu Vallendar absonderte.