Hilfskassen

[804] Hilfskassen (engl. Friendly Societies), Vereinigungen zum Zweck gegenseitiger Unterstützung oder Versicherung bei Schädigungen natürlicher Art (Unterstützungskassen); im engern Sinne die freien Krankenkassen. Auf letztere allein bezieht sich nach der Novelle vom 1. Juni 1884 das Hilfskassengesetz für das Deutsche Reich vom 7. April 1876 welches den H. nach Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen (Einreichung eines Statuts etc.) die Rechte einer »eingeschriebenen H.« verleiht, worauf sie unter ihrem Namen Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen etc. können. Die Verhältnisse der Zwangskassen regelt das Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883; die Unterstützungskassen müssen auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichtet sein. [S. Beilage: Arbeiterversicherung]. – Vgl. Balck (1886).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 804.
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