[1007] Korēa, Tdä-han, Tscho-sen, chines. Tschao-sjen, Halbinsel und Kaiserreich (seit 1905 unter japan. Oberhoheit) in Ostasien [Karte: Ostasien I], zwischen dem Gelben und Japan. Meere, durch die Straße von K. von der japan. Insel Kiushiu getrennt, mit der Insel Quelpart 218.650 (218.200) qkm, ca 9.670.000 E.; gebirgig (Paik-tu-san 2440 m, Mont Auckland auf Quelpart 2000 m); schiffbare Flüsse: Jalu-kiang, Nak-tong-gang, Ta-tong-gang u.a.; Klima kontinental mit starken Sommerregen; Anbau von Reis, Getreide, Tabak, Baumwolle; Mineralschätze. Handel s. Beilage: ⇒ Asien; wichtigste Ausfuhr außer Gold und Golderz: Reis, Bohnen und Erbsen, roter Ginseng, Kuhhäute, Tiere. Eisenbahnlinien (1905) 1108 km [s. auch Beilage: ⇒ Eisenbahnen]; Telegraphenlinien (1901) 3472 km. Die Flagge zeigt Tafel: Flaggen; die zwei ineinandergeschlungenen Schrecken (blau und rot) bilden zugleich das Wappen. Die Bevölkerung, zur mongol. Rasse gehörig, zerfällt in Adlige und Beamte, Gemeinfreie und Leibeigene; Religion Ahnenkultus, Lehre des Konfuzius und Buddhismus. Verfassung erbliche Monarchie. Einteilung in 13 Do (Regierungsbezirke); Hauptstadt Söul; 5000 Mann stehendes Heer, 1000 Mann Leibwache, beide europäisch ausgebildet; Miliz nominell 1 Mill. Mann. Budget der Ausgaben (1905) 19,1 Mill. M.
K. stand unter der Wangdynastie (934-1392) in hoher Blüte, unter der heute noch existierenden Nidynastie kam es im 17. Jahrh. in ein Abhängigkeitsverhältnis zu [1007] China. Der rivalisierende Einfluß Chinas und Japans führte 1884 zu blutigen Parteikämpfen und 1894 zu dem Chines.-Japan. Kriege (s. China), der sich zum Teil auf korean. Boden abspielte. Im Frieden zu Schimonoseki (8. Mai 1895) wurde das Abhängigkeitsverhältnis K.s von China aufgehoben. Es folgten wieder blutige Kämpfe zwischen der reformfreundlichen und der konservativen Partei, in deren Verlauf die Königin ermordet und 1896 russ. Marinesoldaten gelandet wurden, in deren Schutz der König sich begab. 12. Okt. 1897 nahm dieser den Kaisertitel an. Beim Ausbruch des Russ.-Japan. Krieges wurde K. 10. März. 1904 von Japan zu einem Bündnis gezwungen und gelangte in dessen Abhängigkeit. Ein Vertrag vom 18. Nov. 1905 mit Japan räumt diesem die Vertretung K.s in allen auswärtigen Angelegenheiten ein und stellt die innere Verwaltung unter die Überwachung eines japan. Generalgouverneurs. – Vgl. Pogio (1896), Wolter (1902), Hesse-Wartegg (1904), Hamilton (deutsch 1904), Bourdaret (franz., 1904).