Zufall

[838] Zufall (tychê, automaton, casus) ist 1) das Walten unbeabsichtigter, unvorhergesehener Ereignisse, 2) das Zusammentreffen zweier Ereignisse, das einer Berechnung nicht zugänglich ist, so aber, daß sowohl jedes der Vorgänge Wirkung einer Causalreihe, als auch das Zusammentreffen beider Causalreihen im Weltzusammenhang an sich begründet sein muß. Das Zufällige (s. Accidens, Contingenz) in diesem Sinne ist das für uns nicht gesetzlich Bestimmbare, nicht zur Allgemeinheit und Notwendigkeit des Gesetzes Erhebbare. Eine große Rolle spielt der »Zufall«, bedingt durch das Zusammentreffen von Causalreihen sowie durch die Individualitäten, in der Geschichte.

Nach ARISTOTELES ist tychê die Ursache von allem, was aus einer beabsichtigten Handlung unbeabsichtigt entsteht: hê tychê aitia kata symbebêkos en tois kata proairesin heneka tou (Phys. II, 5. vgl. II, 6: to automaton kai hê tychê, aitia hôn an ê nous genoito aitios ê physis, hotan kata symbebêkos aition ti genêtai toutôn autôn). Die tychê bezieht sich auf die prakta (l. c. II 6, 197 b 3), das automaton hingegen gilt für das Geschehen überhaupt (l. c. II 6, 197 b 19 squ.). Das logisch Zufällige, Accidentielle (s. d.) ist das nur im einzelnen, nicht begrifflich-allgemein Bestehende. Daß der Zufall nur ein Ausdruck[838] für unsere Unkenntnis der Ursachen sei (hêmin men automaton, aitia d' ouk automaton: HIPPOKRATES?), betonen die Stoiker (Plac. philos. I, 29. vgl. Aristot., Phys. II, 4. Stob. Ecl, I 6, 218). Einen Zufall anerkennen die Epikureer (s. Atom. vgl. LUCREZ, De rer. nat. II, 216 squ.). – Nach BOËTHIUS besteht der Zufall bloß darin, »daß durch eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Tätigkeit ein ganz unerwarteter, durch verschiedene selbständig zusammentreffende Ursachen bewirkter Effect erzielt wird« (De consol. philos. V).

Ähnlich die Scholastiker. Nach THOMAS ist »contingens«, »quod potest esse et non esse« (Sum. th. I, 86, 3 c). Auf den absoluten Willen Gottes führt den Zufall DUNS SCOTUS zurück.

Nach G. PLETHON beruht das Zufällige auf dem Zusammentreffen verschiedener Ursachen. Nach CAMPANELLA beruht die Contingenz auf dem Teilhaben der Dinge am »non-ens« und der »impotentia« (Univ. philos. III, 2).

Nach HOBBES beruht der Zufall auf unserer Unkenntnis der Ursachen. So bemerkt auch SPINOZA: »Res aliqua nulla alia de causa contingens dicitur nisi respectu defectus nostrae cognitionis« (Eth. I, prop. XXXIII, schol. 1). Die Vernunft erkennt alles als notwendig (s. d.). »Res singulares voco contingentes, quatenus, dum ad causas, ex quibus produci debent, attendimus, nescimus, an ipsae determinatae sint ad easdem producendum« (Eth. IV, def. III). Ähnlich lehrt LEIBNIZ (Theod. II, Anh. II, § 2). HUME erklärt ähnlich: »Thongh there be not such a thing as change in the world, our ignorance of the real cause of any event has the same influence on the understanding« (Vgl. Treat. III, sct. 11. vgl. S. 172f., 178f.). DESTUTT DE TRACY bemerkt: »Nous appellons contingens les effets dont nous voyons la cause sans voir l'enchaînement des causes de cette cause« (Élém. d' idéol. III, ch. 8, p. 356). – Nach CHR, WOLF ist dasjenige zufällig, »davon das Entgegengesetzte auch sein kann, oder dem das Entgegengesetzte nicht widerspricht« (Vern. Ged. I, § 175. vgl. § 663 ff.. Ontolog. § 309 f.). Nach PLATNER ist zufällig »alles das, dessen Möglichkeit, nicht aber Wirklichkeit gegründet ist in dem Geschlecht oder Wesen eines Dinges« (Philos. Aphor. 1, § 1005. vgl. FEDER, Log. u. Met. S. 234). Nach MENDELSSOHN nennt man Zufall das Zusammentreffen von »Begebenheiten, die auf- oder nebeneinander folgen, ohne daß die eine die andere unmittelbar hervorgebracht« (Morgenst. I, 11, S. 179 f.. vgl. I, 16, S. 284 ff.). Nach GARVE ist Zufall ein »Zusammenfluß von Ursachen, die wir nicht auseinandersetzen können« (Samml. ein. Abhandl. I, 131). – KANT bestimmt: »Zufällig, im reinen Sinne der Kategorie, ist das, dessen contradictorisches Gegenteil möglich ist« (Krit. d. rein. Vern. S. 380). Das »Bedingte im Dasein überhaupt« heißt zufällig (Krit. d. Urt.).

Nach SCHELLING ist das erste Seiende, als nicht determiniert, zugleich »das erste Zufällige (Urzufall)« (WW. I 10, 101. vgl. II 2, 153). HEGEL bestimmt die Zufälligkeit als die »Einheit von Möglichkeit und Wirklichkeit« (Log. II, 205). Was nicht restlos in den Begriff eingeht, ist das Zufällige. »Die Zufälligkeit und Bestimmbarkeit von außen hat in der Sphäre der Natur ihr Recht.« »Es ist die Ohnmacht der Natur, die Begriffsbestimmungen nur abstract zu erhalten und die Ausführung des Besondern äußerer Bestimmbarkeit auszusetzen« (Naturphilos. S. 36 f.. vgl. K. FISCHER, Log. u. Met.2, S. 387). Nach BOLZANO ist zufällig ein Gegenstand, wenn er ist, ohne doch notwendig zu sein (Wissenschaftslehre II, § 182, S. 230). Vgl. K. ROSENKRANZ, Wissensch. d. log. Idee I, 439.[839]

Nach J. ST. MILL besteht der Zufall im der nicht gesetzlich bestimmten Verbindung zweier Causalreihen (Log. II, 55). SCHOPENHAUER erklärt: »Das contradictorische Gegenteil, d.h. die Verneinung der Notwendigkeit, ist die Zufälligkeit. Der Inhalt dieses Begriffs ist daher negativ, nämlich weiter nichts als dieses: Mangel der durch den Satz vom Grunde ausgedrückten Verbindung. Folglich ist auch das Zufällige immer nur relativ. nämlich in Beziehung auf etwas, das nicht sein Grund ist, ist es ein solches. Jedes Object... ist allemal notwendig und zufällig zugleich. notwendig in Beziehung auf das eine, zufällig in Beziehung auf alles übrige. Denn ihre Berührung in Zeit und Raum mit allem übrigen ist ein bloßes Zusammentreffen, ohne notwendige Verbindung: daher auch die Wörter Zufall, symptôma, contingens. So wenig daher, wie ein absolut Notwendiges, ist ein absolut Zufälliges denkbar. Denn dieses letztere wäre eben ein Object, welches zu keinem andern im Verhältnis der Folge zum Grunde stände. Die Unvorstellbarkeit eines solchen ist aber gerade der negativ ausgedrückte Inhalt des Satzes vom Grunde, welcher also erst umgestoßen werden mußte, um ein absolut Zufälliges zu denken...« »In der Natur, sofern sie anschauliche Vorstellung ist, ist alles, was geschieht, notwendig, denn es geht aus seiner Ursache hervor. Betrachten wir aber dieses einzelne in Beziehung auf das übrige, welches nicht seine Ursache ist, so erkennen wir es als zufällig: dies ist aber schon eine abstracte Reflexion« (W. a. W. u. V. I, 462). Nach K. E. V. BAER ist Zufall »ein Geschehen, das mit einem andern Geschehen zusammentrifft, mit dem es nicht in ursächlichem. Zusammenhang steht« (Stud. auf d. Gebiete d. Naturwiss. S. 71). Nach RÜMELIN besteht Zufall, »wo aus dem zeitlichen und räumlichen Zusammentreffen von zweien oder mehreren, unter sich durch kein Causalverhältnis verbundenen Ereignissen neue Wirkungen hervorgebracht werden, die ohne diesen Contact nicht eingetreten wären« (Red. u. Aufs. II, 130). Nach B. CARNERI ist Zufall »nur die Kreuzung verschiedener Tätigkeitsrichtungen, infolge deren das, was aus dem ungestörten Fortschreiten der einen Richtung entstanden wäre, durch das Eingreifen einer andern, nicht im Causalnexus dieser Richtung liegenden Tätigkeit entweder modificiert wird oder ganz unterbleibt« (Sittl. u. Darwin. S. 124). Nach WINDELBAND ist Zufall (subjectiv) »das durch keine Notwendigkeit bedingte Wirklichwerden einer Möglichkeit« (Die Lehren vom Zufall 1870, S. 4 f.). Die »räumlich-zeitliche Coincidenz von Tatsachen, zwischen denen kein Verhältnis der Causalität stattfindet«, ist der relative Zufall (l. c. S. 22. vgl. S. 24). Zufall ist jede Coincidenz von Tatsachen, »die weder miteinander im Verhältnis von Ursache und Wirkung stehen noch von einer gemeinschaftlichen Ursache abhängen, also nicht notwendig miteinander verbunden sind« (l. c. S. 24 ff.). Der Zufall ist (wie K. FISCHER, Log. u. Met.2, S. 387 sagt) »das vereinzelte Factum« (l. c. S. 27). In keiner Wirkung stellt sich ein einzelnes Gesetz rein dar (l. c. S. 29). Die Modificationen, die Fälle des Gesetzes sind als einzelne Fälle zufällig (l. c. S. 30. vgl. TRENDELENBURG, Log. Unt. II, 192). In dem »Eintritt unberechenbarer Nebenbedingungen« besteht der Zufall (l. c. S. 31). Zufällig ist ferner, »was entweder gegen oder ohne die menschliche Absicht in dem Bereich der zweckmäßigen Handlungen vor sieh geht« (l. c. S. 57), ferner die nicht im Zweck des Weltgeschehens liegenden Nebenwirkungen (l. c. S. 67). In allen Fällen ist der Zufall »ein Princip unserer Betrachtung, nicht ein Princip des Geschehens: er ist eine Anschauungsweise des einzelnen, sofern es in irgend einer Weise vom Allgemeinen getrennt wird, und enthüllt sich immer[840] als eine Täuschung, wo er auf das Allgemeine selbst als Realprincip angewendet werden soll« (l, c. S. 68 f.). »Überall, wo durch das menschliche Denken das Allgemeine und das Besondere auseinander gerissen werden, entsteht das Phänomen der Zufälligkeit: die reale Welt als die vollkommene Identität des Allgemeinen und des Besondern kennt nur die innige Einheit einer gemeinschaftlichen Wirksamkeit, in der alles, wie es darin seinen Grund der Entstehung hat, auch seine wertvolle Verwendung findet« (l. c. S. 78 ff.). Die Subjectivität des Zufalls lehrt M. CARRIERE. Er gilt nur für die unbeabsichtigten Ereignisse, die durch die Lebensäußerungen verschiedener Wesen sich mit ergeben (Ästh. II, 33). Den objectiven absoluten Zufall leugnet H. LORM (Grundlos. Optimism. S. 182). so auch E. DÜHRING (Wirklichkeitsphilos. S. 380) u. a. Nach WUNDT sind zufällig »die Wirkungen derjenigen Ursachen, durch welche die Erscheinungen im einzelnen in unregelmäßiger Weise abgeändert werden, während sie sich bei gehäufter Beobachtung vollständig aufheben« (Log. I, 401). Nach SCHUPPE ist etwas zufällig »in Relation auf einen solchen Vorgänger oder Begleiter, dessen Qualität mit der des als zufällig Bezeichneten nicht gesetzlich vereint ist, sondern letztere weder fordert noch ausschließt« (Log. S. 68. vgl. S. 76). M. PALÁGYI erklärt: »Eine jede Tatsache ist notwendig, und es gibt nirgends zufällige Tatsachen.« In der ewigen Ordnung hat alles seine feste Stelle (Log. auf d. Scheidew. S. 152 ff.). – G. SIMMEL bemerkt: »Die Zufälligkeit ist aus unserem Weltbild nicht zu entfernen, weil der Anfang desselben zufällig war und alles Spätere nur eine Entwicklung dieses ersten Zutandes ist – eine Entwicklung, welche erst unter Voraussetzung eben dieses nicht mehr zufällig ist« (Probl. d. Geschichtsphilos. 1892, S. 42). Nach BOUTROUX gibt es in der Natur etwas, was nicht notwendige Folge des Vorhergehenden ist (La contingence des lois de la nature. vgl. JANET, Princ. d. mét. p. 30 ff.). – Vgl. M. CANTOR, Das Gesetz im Zufall, 1877. L. NOËL, La philos. de la contingence, Revue Néo-Scolastique IX, 1901. – Vgl. Accidens, Contillgenz.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 838-841.
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