[371] Diakon, griech., dem lat. minister, Diener, entsprechend, in der kath. Kirche der zwischen dem Subdiakon u. Priester stehende Kirchendiener; vgl. Diakonat. Einsetzung (Apg. 6, 16) und älteste Nachrichten beweisen, das Amt des D. habe gleich anfangs zum Heilsdienste gehört und sich keineswegs auf Pflege der Armen u. Kranken beschränkt. Der D., welchen die apostolischen Constitutionen »Ohr, Mund, Hand, Herz u. Seele des Bischofs« heißen, rief während des hl. Meßopfers alle liturgischen Formeln aus, überreichte die Opfergaben der Gläubigen dem celebrirenden Priester, verlas die Dyptichen, half die Eucharistie ausspenden und brachte dieselbe den Abwesenden. Außer der Pflege von Armen, Kranken, Gefangenen, Aufsicht über Büßende u. Kirchengut, Predigt, Taufe, Katechese und Exorcismus lag es den D.en früh ob, den Bischof im Richteramte zu unterstützen oder zu ersetzen, wohl auch die Seelsorge kleiner Gemeinden zu übernehmen. Im 4. Jahrh. mußten sie oft an ihre den Presbytern untergeordnete Stellung gemahnt werden, im 6. verloren sie durch Aufhören der Agapen, Oblationen, Taufe der Erwachsenen u.s.w. vieles von ihrem Ansehen. Die ursprüngliche Siebenzahl wurde noch vom Concil zu Cäsarea bestätiget, konnte jedoch weder an kleinen noch an großen Kirchen leicht inne gehalten werden; in Rom gab es im 11. Jahrh. schon neben den 14 D.en noch 4 diaconi palatini des Papstes. Wo mehre D.en, heißt der erste Archi-D., dem die D.en und Sub-D.en untergeordnet sind. In der griech. und lutherischen Kirche blieben die D.en eigentliche Geistliche, bei den niederländ. Reformirten und Maroniten dagegen sind sie Laien, welche das Kirchengut verwalten helfen. Diakoniren, das Diakonat verwalten, den Altardienst versehen.