Freiheit

[794] Freiheit, ein verneinender Begriff, bezeichnet die Abwesenheit jeder fremden Einwirkung auf einen Gegenstand, da diese F. aber in der Welt geradezu eine Unmöglichkeit ist, so kann von F. nur beziehungsweise die Rede sein. So nennt [794] man in der Physik F. das Vermögen eines Körpers, seine Kräfte ohne äußerliches Hinderniß zu zeigen (freie Bewegung, freie Wärme, freie Luft etc.). Unter sittlicher oder moralischer F. versteht man die Selbständigkeit des Einzelnen zwischen Gutem und Bösem zu wählen (freier Wille); auf ihr beruht alle sittliche und rechtliche Verantwortlichkeit. Unter persönlicher F. begreift man das Recht, nicht das Eigenthum (Sklave) eines andern zu sein, sowie die Sicherheit gegen willkürliche Verhaftung, Mißhandlung etc.; unter politischer F. die durch engere oder weitere Gränzen beschränkte Theilnahme der Staatsbürger an der Leitung und Verwaltung des Staats. Man bezieht ferner den Begriff von F. auf einzelne Verhältnisse und spricht z.B. von Gewerbe-F., Wahl-, Rede-, Preß-, Religions-, Lehr- etc. F.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 794-795.
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