[262] Münze (lat. moneta), ist ein als Geld geprägtes Stück Metall, u. der Münzfuß bestimmt den Gehalt, den Nennwerth und die Eintheilung der M.n, welcher dem wirklichen Metallwerthe gleich oder möglichst nahe kommen soll. W eil reines Gold und Silber zu weich sind, wird Gold mit Silber od. Kupfer (die Gold-M. wird je nachdem entweder blaßgelb oder röthlichgelb), Silber mit Kupfer legirt und die Mark Goldes zu 24 Karat 12 Grau, des Silbers zu 16 Loth 18 Gran angenommen; der Grad der Feinheit der M. dadurch bezeichnet, daß man ihren Gehalt an edlem Metall im Verhältniß zu obigen Grundzahlen angibt; die Gold-M.n enthalten gewöhnlich zwischen 21 u. 22 Karat, die Silber-M.n von 1512 Loth (vgl. Mark). Die Nothwendigkeit einer guten M. wurde von den Regierungen nicht immer eingesehen und dieselben glaubten durch die Verschlechterung der M. gewinnen zu können, sahen sich aber immer wieder zur Herabsetzung solcher M.n auf den wahren Werth genöthigt (Devalvation). Der deutsche Reichstag erließ im 15. u. 16. Jahrh. treffliche Gesetze, die aber so wenig befolgt wurden, daß nach dem 30jährigen Kriege 10 Thlr. wenig über 1 Thlr. werth waren. Die einzelnen Staaten mußten sich deßwegen selbst helfen u. zuerst schlossen Sachsen u. Brandenburg 1667 eine Münzconvention zu Zinna (die seine Mark zu 101/2 Thlr.); 1680 vereinigte sich mit ihnen Braunschweig zum Leipziger Münzfuß (die Mark zu 12 Thlr.); Preußen führte 1764 den 14 Thlr. fuß, Oesterreich, Bayern, Sachsen etc. 1753 den Conventions- od. 20fl. fuß (131/3 Thlr.) ein; diesem folgte in Süddeutschland mit Ausnahme Oesterreichs der 24fl. fuß seit 1766, 1837 durch Münzconvention von München der 241/2 fl. fuß, der 1838 von allen Zollvereinsstaaten angenommen wurde, so daß eine Vereins-M. geprägt werden konnte, die 31/2 fl. oder 2 Thlr. gleich ist; dieselbe hat sich jedoch als unbequem erwiesen. Der Lübische Münzfuß die Mark zu 111/3 Thlr.; der schlesw.-holstein. u. hamburg. gelten nicht mehr für die Prägung, sondern nur für die Rechnung. Hinsichtlich des Goldes herrscht in Deutschland noch gar keine Uebereinkunft. Vor dem Schlagen der M.n wird das Metall in Barren gegossen, in einem Walzwerke gestreckt. d.h. in Streifen von gehöriger Länge und Dicke verwandelt (Zainen), hierauf durch die Ausstückelungsmaschine, ein durch eine Schraubenspindel bewegtes ringförmiges Schneidewerkzeug, in die runden Münzscheibchen zerschnitten, worauf das übrig gebliebene Metall wieder eingeschmolzen wird. Durch Sieden (beim Silber in verdünnter Schwefelsäure, beim Gold in einer Auflösung von Salpeter, Kochsalz und Wasser) gibt man den Münzscheiben Farbe u. Glanz; jedes einzelne Stück wird justirt d.h. gewogen, die zu leichten werden wieder eingeschmolzen, die zu schweren abgeschliffen. Dann folgt das Rändern in einer eigenen Maschine, dann das Prägen zwischen 2 in Stahl geschnittenen Stempeln in der Prägmaschine, wobei der Druck durch Hebelbewegung bewirkt wird. Auf der einen Seite der geprägten M. (Avers) befindet sich das Brustbild od. eine dasselbe vertretende Darstellung, auf der Rückseite (Revers) die Angabe des Werths, Wappen u. dgl. Die Umschrift am Rande heißt Legende, die Schrift auf der Mitte: Inschrift. Das Gewicht der M. heißt ihr Schrot, das Gewicht des in ihr enthaltenen edlen Metalls ihr Feingewicht, [262] das Verhältniß des Feingewichts zum Schrot das Korn oder der Feingehalt, beim Gold gewöhnlich mit karätig, beim Silber mit löthig bezeichnet. Bei den Scheide-M.n hält man sich in der Regel nicht an die Werthbestimmungen für die groben oder Courant-M., daher haben dieselben gewöhnlich nur in den Staaten, in welchen dieselben geprägt werden, Geltung. Vgl. Nobacks Münz-, Maß- und Gewichtsbuch, Leipzig 1853.
Adelung-1793: Münze (2), die · Münze (1), die · Marien-Münze, die
Brockhaus-1837: Schwarze Münze · Münze
DamenConvLex-1834: Schilling (Münze) · Reis (Münze) · Münze (Botanik)
Herder-1854: Schwarze Münze
Lueger-1904: Münze, Münzenherstellung · Münze
Meyers-1905: Münze [2] · Münze [1]
Pierer-1857: Schwarze Münze · Vorderseite einer Münze · Münze [3] · Münze [1] · Münze [2]