[108] Adhäsion (lat., Anhangkraft, Flächenanziehung), die Kraft, die das Aneinanderhaften zweier miteinander in Berührung gebrachter Körper bewirkt, im Gegensatze zur Kohäsion oder dem innern Zusammenhang der Körper. Wasser zerfließt auf einer reinen Glasplatte und benetzt sie; Quecksilber benetzt die Glasplatte nicht, sondern bildet auf ihr abgerundete Tropfen wie Wasser auf einer fettigen Oberfläche. Im erstern Fall ist die A. des Wassers zum Glas größer als die Kohäsion der Wasserteilchen unter sich, während im zweiten Fall die Kohäsion des Quecksilbers seine A. zum Glas oder die Kohäsion des Wassers seine A. zum Fett übertrifft. Feste Körper haften bei inniger Berührung aneinander, besonders dann, wenn der eine Körper anfangs flüssig war und durch Verdunsten oder Erstarren fest geworden ist. Hierauf beruht das Schreiben und Malen, das Leimen, Kitten und Löten. Eben geschliffene Glas- oder Metallplatten haften aneinander nicht bloß durch A., sondern vorzugsweise durch den Luftdruck (scheinbare A.). Vgl. Kapillarität. In der Pathologie nennt man A. die Verlötung oder Verwachsung der Weichteile untereinander durch ein auf dem Wege der Entzündung (adhäsive Entzündung) neugebildetes gefäßhaltiges Bindegewebe. Im Rechtswesen ist A. die ältere Bezeichnung für Anschließung (s. d.), Adhäsionsprozeß diejenige für das Anschließungsverfahren. Auf dem Gebiete des Völkerrechts wird A. der Beitritt eines dritten Staates zu einem Staatsvertrag genannt (s. Akzessionsvertrag).