Beilbrief

[572] Beilbrief (Bielbrief, Bylbrief), früher ein in der Regel von der Obrigkeit auf Grund der Angaben des Bauherrn oder Schiffszimmermanns ausgestelltes Zeugnis über Größe, Heimat, Bauart etc. eines Schiffes. Der B. war früher für das Eigentum am Schiff und dessen Nationalität ausschlaggebend. An seine Stelle ist nunmehr durch Reichsrecht das Schiffszertifikat und der Meßbrief (s. d.) getreten. Unter Beilbriefdarlehen versteht man ein Darlehen, das zum Bau oder zur Ausrüstung eines Schiffes unter gleichzeitiger Verpfändung desselben, bez. der Erklärung, daß das Schiff erst nach Heimzahlung des Darlehns vom Stapel laufen solle, gegeben wird. Vgl. Bodmerei. – In der Schweiz wird auch die Urkunde über eine auf ein Grundstück aufgenommene Hypothek B. genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 572.
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