Burgundischer Kreis

[634] Burgundischer Kreis, entstanden, als 1512 die 1500 eingerichteten sechs Kreise des Reiches auf zehn vermehrt wurden; er umfaßte die Freigrafschaft Burgund und die 17 Provinzen der Niederlande, also die Herzogtümer Brabant, Limburg, Luxemburg und Geldern, die Grafschaften Flandern, Artois, Hennegau, Holland, Seeland, Namur und Zütphen, die Markgrafschaft Antwerpen und die Herrschaften Friesland, Mecheln, Utrecht, Overyssel und Groningen. Dieses Gebiet, habsburgischer Hausbesitz, wurde 1548 mit Ausnahme der Teilnahme am Schutz des Reiches nach außen, wogegen das Reich wieder Burgund in seinen Schutz nahm, der Oberherrschaft des Reiches entzogen. 1579 rissen sich sieben Provinzen, die nachmalige Republik der vereinigten Niederlande, los. wozu Spanien im Westfälischen Frieden (1648) noch Stücke von Flandern und Brabant abtrat. Der Pyrenäische Friede von 1659 und der Aachener Friede von 1668 trennten die später sogen. französischen Niederlande ab, der Nimwegener Friede von 1678 Hochburgund und einige niederländische Orte; zu Utrecht (1713) und Rastatt (1714) kam der Rest an Österreich. Diese »österreichischen Niederlande« fielen im Lüneviller Frieden (1801) an Frankreich und wurden vom Wiener Kongreß durch die Akte vom 21. Juli 1814 mit der Republik der vereinigten Niederlande zum Königreich der Niederlande (s.d.) verbunden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 634.
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