[243] Dubs, Jakob, schweizer. Staatsmann, geb. 26. Juli 1822 zu Affoltern im Kanton Zürich, gest. 13. Jan. 1879 in Lausanne, studierte 184043 zu Bern, Heidelberg und Zürich die Rechte, wurde 1849 in seiner Heimat Staatsanwalt, 1853 Präsident des Großen Rates, dem er seit 1847 angehörte, 1854 Regierungsrat und 1855 Regierungspräsident. Seit 1849 Mitglied des schweizerischen Nationalrats und des Bundesgerichts, seit 1854 Abgeordneter seines Kantons im Ständerat, nahm er hervorragenden Anteil an der Realisierung der neuen Bundesinstitutionen und war regelmäßig Mitglied aller wichtigern Kommissionen, wie ihm unter anderm die Berichterstattung in der Neuenburger und Savoyer Frage zufiel.[243] Nach Furrers Tode 1861 wurde D. in den Bundesrat gewählt und 1864, 1868 und 1870 Bundespräsident. Als es sich um die Revision der schweizerischen Verfassung handelte, reichte D. 1872 seine Entlassung als Bundesrat ein, weil die zentralistische Richtung der Mehrheit seiner Koll egen seinen Ansichten nicht entsprach, und trug in Rede und Schrift zur Verwerfung der revidierten Verfassung bei. Dagegen bot er die Hand zu dem abgeschwächten Entwurf von 1874 und arbeitete in der Westschweiz mit Erfolg für seine Annahme. 1875 wurde er von der Bundesversammlung in das Bundesgericht zu Lausanne und 1878 zu dessen Vizepräsidenten gewählt. Er schrieb: »Entwurf eines Strafgesetzbuchs für den Kanton Zürich« (Zürich 1855), »Die Schweizer Demokratie in ihrer Fortentwickelung« (das. 1866), »Das öffentliche Recht der schweizerischen Eidgenossenschaft« (187778, 2 Bde.). 1880 wurde ihm ein Denkmal auf dem Ütliberg bei Zürich errichtet. Vgl. Zehender, Jakob D. (anonym, Zürich 1880).