Geistliche Verwandtschaft

[506] Geistliche Verwandtschaft ist nach katholischer Kirchenlehre eine nachgebildete Verwandtschaft, die durch die Taufe und Firmung zwischen dem Paten und Täufling, bez. Firmling entsteht und ein Ehehindernis begründet, zu dessen Beseitigung es der geistlichen Dispensation bedarf.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 506.
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