Heydt

[305] Heydt, August, Freiherr von der, preuß. Staatsminister, geb. 15. Febr. 1801 in Elberfeld, gest. 13. Juni 1874 in Berlin, widmete sich dem kaufmännischen Beruf und führte nach einem Aufenthalt in England und Frankreich mit zwei Brüdern das Bankgeschäft des Vaters, wurde, an den öffentlichen Angelegenheiten teilnehmend, 1841 von seiner Vaterstadt in den Provinziallandtag, 1847 in den Vereinigten Landtag, Ende 1848 auch in die Nationalversammlung gewählt und übernahm im preußischen Kabinett Brandenburg-Manteuffel (4. Dez. 1848) das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Ohne mit seinen Kollegen übereinzustimmen, blieb er in der Reaktionszeit im Amt, ging 1858 auch in das Ministerium Hohenzollern über und verwaltete sein Departement mit Energie und Sachkenntnis, wenn auch nicht ohne manche bureaukratische Willkür. Im März 1862 im Ministerium Hohenlohe Finanzminister geworden, versuchte er vergeblich, durch Nachgiebigkeit nach beiden Seiten dem drohenden Konflikt mit dem Abgeordnetenhaus vorzubeugen, schied mit dem Eintritt Bismarcks 24. Sept. 1862 aus dem Ministerium und wurde im Januar 1863 in den erblichen Freiherrenstand versetzt. Kurz vor Ausbruch des Krieges, 5. Juni 1866, übernahm er zum zweitenmal das Finanzministerium und beschaffte die Geldmittel für den Feldzug ohne Anleihe. Als ein Teil des Etats an den Norddeutschen Bund überging, prophezeite H. ein großes Defizit, und da seine Steuerforderungen im Reichs- und Landtag nicht bewilligt wurden, erhielt er 26. Okt. 1869 die erbetene Entlassung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 305.
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