[473] Leuchttonne (Leuchtboje, Gasboje), ein schwimmendes Seezeichen, das nachts ein Leuchtfeuer zeigt; Leuchttonnen werden an solchen Stellen im oder am Fahrwasser einer Flußmündung, einer Hafeneinfahrt oder vor der Kante von Bänken u. Rissen verankert, wo es zu große Kosten machen würde, oder wo es wegen der Wassertiefen u. Bodenbeschaffenheit oder wegen Veränderlichkeit der Bänke unmöglich sein würde, einen Leuchtturm zu erbauen. Man kann Leuchttonnen als kleine Feuerschiffe ohne Besatzung betrachten; ihr Leuchtfeuer muß durch elektrische Kabel vom Land aus täglich angezündet und gelöscht werden, oder es muß monatelang ohne Erneuerung des Brennstoffs und überhaupt ohne Aussicht und Bedienung brennen. Elektrische Leuchttonnen sind in Einrichtung und Betrieb sehr einfach, da sie aber nur mit Glühlicht ausgerüstet werden können, sind ihre Feuer nicht sehr weit sichtbar, und da von ihnen Verbindungskabel nach einer elektrischen Kraftstelle geleitet werden müssen, liegt die Gefahr der Kabelbeschädigung durch Schiffsanker und besonders durch das Stoßen und Scheuern der Leuchttonnenverankerung im Seegang vor. Am besten haben sich Spierentonnen bewährt, deren Spiere ohne Ankerkette unmittelbar am Pilzanker befestigt ist, so daß bei drehendem Strom das Kabel nicht um die Kette gewickelt werden kann und dadurch vor Abschnürung besser geschützt ist.
Vorläufig sind aber die Mehrzahl aller Leuchttonnen mit Fettgas gespeiste, Tag und Nacht jahrelang, doch meist nur bis zu fünf Monaten ohne[473] Wartung brennende Bojen, wie sie seit 1878/79 nach dem System Pintsch hergestellt werden (Fig. 1, S. 473). Diese Leuchttonnen haben schmiedeeiserne Schwimmkörper von 510 cbm Rauminhalt, die zugleich als Gasbehälter dienen; der Leuchtapparat ist auf einem Aufbau angebracht, dessen eisernes turmartiges Gerüst meist einen mastkorbartigen Standplatz für den mit Füllen des Gasbehälters und Reinigen des Brenners etc. beauftragten Mann bildet. Die Ankerkette ist am untern Teile des Schwimmkörpers befestigt. Die Tonnen werden gewöhnlich mit 6 Atmosphären Gasdruck gefüllt, sind aber imstande, 11 Atmosphären Überdruck auszuhalten. Das Füllen mit Fettgas geschieht mit einem angeschraubten Schlauch von einem Gastransportdampfer aus, oder, wo nur wenige Gastonnen versorgt zu werden brauchen, mit einem auf Leichterfahrzeugen transportabeln Füllkessel. Die Laternen der Leuchttonnen erhalten das Gas aus einem Regulator, der den mit dem Gasverbrauch im Bojenkessel allmählich sinkenden Gasdruck stets gleichmäßig auf 6070 mm Wassersäule hält. Damit bei heftigen Stößen durch anprallenden Seegang die Flamme nicht verlöschen kann, ist über dem Regulator noch ein Gasraum als Schlagfänger angeordnet. Als Brenner dienen meist Argandbrenner, doch auch Zusammenstellungen von 37 kleinern Brennern. Auersches Gasglühlicht für Pintschsches Fettgas kann nur auf feststehenden Leuchtbaken verwendet werden, weil Leuchttonnen zu starken Erschütterungen ausgesetzt sind. Als Leuchtapparate dienen Fresnelsche Linsen von 2030 cm Durchmesser, die in Laternengehäusen angebracht sind; die Feuer werden als Festfeuer oder als unterbrochene Feuer (s. Leuchtturm) je nach Bedarf eingerichtet, in letzterm Falle mit einer Schlagsteuerung, bei der infolge Hebens und Senkens einer Ledermembran durch den Gasdruck die Gaszuleitung zum Brenner zeitweilig gesperrt wird.
Während der Verdunkelungen verlöscht die Flamme nicht ganz, sondern brennt bläulich, also nicht leuchtend, weiter. Die Sichtweite der Leuchttonnenfeuer beträgt 56 Seemeilen, ist aber neuerdings durch Zusatz von Acetylengas in kleinen Mengen zum Fettgasbrenner erfolgreich gesteigert worden. Leuchtbaken (Fig. 2) sind genau wie Leuchttonnen eingerichtet, nur daß ihre Gasbehälter auf feststehenden Gerüsten oder kleinen Türmchen angebracht werden. Um bei Nebel Warnungssignale zu geben, werden die Leuchttonnen häufig gleichzeitig als selbstwirkende Glocken- oder Heultonnen (s. Tonnen) eingerichtet. Vgl. Julius Pintsch, Katalog der festen und schwimmenden Seezeichen (Berl. 1900).
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