Milde Stiftungen

[810] Milde Stiftungen (Fromme Stiftungen, Pia corpora, Piae causae), Stiftungen oder Anstalten, die zu frommen oder mildtätigen Zwecken errichtet sind, wie Armenhäuser, Armenschulen, Hospitäler, Klöster etc. Solche Stiftungen sind rechtsfähig, falls sie die Genehmigung des Bundesstaates erhalten, in dem sie ihren Sitz haben. S. Stiftungen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 810.
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