Münzanstalten

[268] Münzanstalten, an Stelle der ehemaligen Münzschmieden und größern Werkstätten getretene Unternehmungen beträchtlichen Umfangs, die im Auftrag von Regierungen Münzen, Medaillen, Stempel u. dgl. mit Hilfe zeitgemäßer Vorrichtungen kunstgerecht und sorgfältig ausführen, aber auch nach Maßgabe der Vorschriften einschlägige Arbeiten für Banken und andre gegen Entgelt übernehmen dürfen. Seitdem in Genf und Marseille die private Prägung silberner Handelsmünzen aufgehört hat, besteht eine einzige, nicht vom Staat unterhaltene Münzanstalt in Birmingham, die für Kolonien und fremde Länder metallene Wertzeichen prägt, während die Fabrikation von Denkmünzen, die Silberscheidung und die Prüfung von Edelmetallgemischen meistens freigegeben sind. Staatliche M. mit dem notwendigen Personal an Technikern und Künstlern (Münzmeister, Wardein, Betriebsinspektor, Medailleur) etc. bestehen gegenwärtig in Berlin, München, Muldener Hütte (für Sachsen), Stuttgart, Karlsruhe, Hamburg, Wien, Kremnitz (für Ungarn), St. Petersburg, Stockholm, Kongsberg (für Norwegen), Kopenhagen, London, Utrecht (für die Niederlande), Brüssel, Bern, Paris, Madrid, Lissabon, Rom, Bukarest, Konstantinopel; Teheran, Bombay, Kalkutta, Bangkok, Söul, Osaka (mit Tokio als Zweig); Philadelphia, Denver (zum künftigen Ersatz von New Orleans, wo eine staatliche Probieranstalt wie an acht andern Orten bleiben soll), San Francisco; Culiacan, Zacatecas, Mexiko (diese drei für Mexiko), Lima, Buenos Aires, Rio de Janeiro (wenig tätig); Perth, Melbourne und Sidney. Außerdem sind M. von einigen chinesischen Vizekönigen errichtet, darunter bisher am eifrigsten tätig die in Kanton, Futschou, Nanking und Wutschang. Umfangreiche und vielseitige Berichte veröffentlichen besonders die britische Münzanstalt (»Annual report of the Deputy Master and Comptroller of the Mint«, seit 1869), die Oberleitung in den Vereinigten StaatenAnnual report of the Director of the Mint«, seit 1873) und das österreichische FinanzministeriumTabellen zur Währungsstatistik«, 3. Ausg. in 3 Heften, Wien 1903–04). Die den M. oft angegliederte Prüfung von Edelmetallgeräten kommt ihnen nur als Affinieranstalten zu. Auftraggeber sind für die Hauptmünze (in Deutschland 20 Mk.) großenteils die Notenbanken oder andre Private, sonst und für die Teilmünzen der Staat, in Deutschland das Reich, das den Ankauf des Metalls besorgt und an die Landesmünzstätten bezahlt: für das Pfund Feingold in Doppelkronen 3 und in Kronenstücken 6 Mk., ferner bei der Prägung der Stücke zu 5 Mk. 0,75, zu 2 Mk. 1,5, zu 1 Mk. 1,75, zu 50 Pfennig 2,5, zu 10 Pf. 3, zu 5 Pf. 6, zu 2 Pf. 15 und zu 1 Pf. 30 vom Hundert des Wertes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 268.
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