Postnote

[222] Postnote (Postausweis, engl. Postal order oder Postal note, franz. Bon de poste, ital. Cartolinavaglia), von ausländischen Postverwaltungen ausgegebenes Kreditpapier zur Übermittelung feststehender kleiner Barbeträge. Von der gewöhnlichen Postanweisung unterscheidet sich die P. dadurch, daß bei ihrem Einkauf nur der Betrag, nicht aber der Empfänger und die Auszahlungspostanstalt angegeben zu werden braucht. Solange der Absender die P. in Händen hat, ist sie ein Inhaberpapier (an porteur), vor der Absendung aber muß er, in Frankreich sogar bei hoher Geldstrafe, den Empfänger und die Postanstalt auf der P. angeben, so daß sie dadurch zu einem Namenpapier wird, in Japan ist auch die Weitersendung als Inhaberpapier zulässig. Die Gebühr ist meist geringer als bei Postanweisungen, die Umlauffrist meist auf drei Monate beschränkt, der Betrag ist auf der P. vorgedruckt oder wird vom Postbeamten darauf geschrieben oder aufgestempelt, oder durch aufgeklebte besondere Marken dargestellt, vielfach kann der Absender zur Darstellung fehlender Teilbeträge Postwertzeichen nachkleben. Der Meistbetrag ist verschieden: in Großbritannien und seinen Kolonien 20 Schilling, in Ländern mit Frankenwährung 20 Frank, in den Niederlanden 10 Gulden, in Japan 5 Jen. Die P. haben eingeführt: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Luxemburg, Kapland, Britisch-Indien nur zu Zahlungen nach Großbritannien, Ceylon, der Australische Staatenbund, Japan etc. 1903 wurden in Frankreich 5,6 Mill. Postnoten für 33,4 Mill. Mk., in Großbritannien 89,9 Mill. für 682 Mill. Mk. gekauft (s. Postkreditbriefe).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 222.
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