[248] Prädestination (lat.), Vorausbestimmung, besonders die kirchliche Lehre von einem ewigen Ratschluß Gottes, wonach er eine bestimmte Anzahl von Personen aus Gnade zum ewigen Heil bestimmt (Gnadenwahl), die andern der selbstverschuldeten Verdammnis überlassen (Reprobation), nach einer extremen Lehrart sogar zu derselben vorausbestimmt haben soll (Prädamnation). Diese P. ward angesichts der tatsächlichen Scheidung der Menschen in Gläubige und Ungläubige von Augustinus unter Einfluß von Gedanken des Paulus und als Folgerung der mit neuplatonischen Anschauungen zusammen hängenden Überzeugung, daß der Glaube, wie jegliches Gute, ein Geschenk Gottes sei, aufgestellt, in der lateinischen Kirche durch den Semipelagianismus (s. d.) zurückgedrängt, aber von den Reformatoren und ihren Vorgängern im Interesse der Selbständigkeit und Sicherheit des Gnadenstandes sowie der Alleinwirksamkeit und Souveränität Gottes erneut und durch Calvin in der reformierten Kirche zur Gültigkeit erhoben. Doch ist die Lehre nur in einigen Bekenntnisschriften förmlich vorgetragen und auch da zumeist ohne ihre schroffste Zuspitzung. Diese vermied auch die Dordrechter Synode, indem sie sich auf die Seite der Infralapsarii (s. d.) stellte; anderseits freilich verwarf sie die Universalisten, insbes. die Arminianer, die in Übereinstimmung mit den Lutheranern eine allen ahne Ausnahme bestimmte und angebotene Gnade annahmen (gratia absolute universalis). Wiewohl nämlich auch Luther in der Schrift »De servo arbitrio«, Melanchthon in den ersten Ausgaben der »Loci« die Prädestinationslehre, und zwar in ihrer strengsten Gestalt, verteidigt hatten, so entschied sich die lutherische Kirche bald gegen die P., und in der Konkordienformel (Artikel 11) ward eine logisch haltlose Mittelstellung eingenommen, von der die lutherische Kirche seit Ägidius Hunnius dazu fortschritt, die P. zur Seligkeit, d. h. die einzige, die es gibt, einfach von dem von Gott vorausgesehenen Gebrauch der Gnadenmittel abhängig zu machen. Auch in der katholischen Kirche kam es über die Prädestinationslehre zu Streitigkeiten (s. Jansenismus und Molina 1).