[275] Preisaufgaben, Aufgaben, die mit der Bestimmung gestellt werden, daß die beste Lösung mit einem vorher festgesetzten Preise gekrönt wird. Sie unterscheiden sich dadurch wesentlich von denjenigen Leistungen, die erst nach ihrer Veröffentlichung als die besten auf irgend einem Gebiete mit einem Preise bedacht werden, noch mehr aber von den durch Stiftungen oder besondere Bewilligungen unterstützten wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Arbeiten. Zweck der P. ist die Förderung der Studien überhaupt und die Erkenntnis einzelner Probleme im besondern; dadurch unterscheiden sie sich auch von den in neuerer Zeit allgemein gewordenen Wettbewerben (Konkurrenzen), die von Behörden und privaten Körperschaften zur Erlangung von geeigneten Entwürfen für Werke der Baukunst, der Technik, der Bildhauerkunst und der Malerei ausgeschrieben werden. Die königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin machte 1748 bei der ersten Veröffentlichung der von ihr gekrönten Preisschriften bekannt, daß sie sich durch solche Auszeichnungen durchaus nicht auf den wissenschaftlichen Standpunkt des Verfassers stellen wolle, sondern daß sie ebensogut die Gegner der vorgetragenen Ansichten zu Worte kommen lassen würde. Bewerbungen um den Preis für ein vorgeschriebenes Thema finden wir schon bei den Gelehrten des Alexandrinischen Museums, worüber Vitruv berichtet. Heute geschieht die Stellung von P. zumeist durch Vereinigungen zur Förderung der Wissenschaften, der Künste, der Technik und andrer idealer oder praktischer Bestrebungen (Akademien, Universitäten, private Vereine etc.). Die Preise bestehen teils in Geldbeträgen, die dem Bewerber zur freien Verfügung gestellt werden oder auch die Form eines Reisestipendiums haben, teils in Medaillen, häufig auch außerdem in der Veröffentlichung der preisgekrönten Arbeit. Letzteres ist der Fall bei der 1768 gestifteten fürstlich Jablonowskischen Gesellschaft der Wissenschaften (s. Jablonowski 2), deren eigentlicher Zweck die Stellung wissenschaftlicher P. ist, und welche die gekrönten Arbeiten zuerst in den »Acta societatis Jablonoviae«, seit 1847 u. d. T.: »Preisschriften, gekrönt und herausgegeben von der fürstlich Jablonowskischen Gesellschaft zu Leipzig«, veröffentlicht. Die königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin, die 1748 ebenfalls mit der Veröffentlichung der von ihr preisgekrönten Arbeiten begann, stellt sie heute den Verfassern wieder zur Verfügung; ebenso verhalten sich die Universitäten. Die als Preise zu zahlenden Geldbeträge stammen bei den Akademien und Universitäten zum größern Teil aus Staatsmitteln, zum kleinern Teil aus privaten Stiftungen; der Architektenverein in Berlin verleiht auf Grund einer Stiftung Friedrich Wilhelms IV. zwei Preise zu einer Studien reise. Die Preisausschreibung ist eine Auslobung (s. d.) namentlich für wissenschaftliche, künstlerische und technische Arbeiten, die eine Preisbewerbung zum Gegenstand hat. Zu ihrer Gültigkeit ist nach § 661 des Bürgerlichen Gesetzbuches öffentliche Bekanntmachung und Bestimmung einer Frist nötig. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet die in der Auslobung bezeichnete Person oder der Auslobende, der die Übertragung des Eigentums an dem Werke des Auslobenden nur verlangen kann, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist. Ähnlich wie in Deutschland, wenn auch nicht so folgerichtig durchgeführt, liegen die Verhältnisse im Ausland. In Österreich verleiht die Akademie der Wissenschaften in Wien und die Akademie der bildenden Künste eine große Anzahl von Preisen aus öffentlichen und aus Stiftungsmitteln, die Universitäten dagegen stellen eigentliche P. nicht, doch werden die Seminararbeiten mit Preisen bedacht. In Rußland stellt die Universität Dorpat P. aus öffentlichen und aus Stiftungsmitteln. Auch die französische Akademie, die Universität Genf u. a. kennen das System der P.