Presbyter

[279] Presbyter (griech., »Älteste«), Benennung der Vorsteher der christlichen Gemeinde. Nach dem Vorbilde der jüdischen Synagogalverfassung wurden zunächst in den palästinischen Gemeinden Älteste (s. d.) mit einer gewissen Autorität betraut. In heidenchristlichen Gemeinden konnte sich eine ähnliche Einrichtung auch selbständig bilden, indem die »Alten« einer besondern Ehrung genossen. Die P. hatten bei den gottesdienstlichen Versammlungen auf Ordnung zu sehen und überhaupt alle Gemeindeangelegenheiten, unterstützt von den Diakonen, zu verwalten, namentlich auch über die sittliche Lebensführung der Gemeindeglieder zu wachen. In der ersten Zeit von dem Bischof (s. d.) nicht unterschieden, wurden sie im Laufe des 2. Jahrh. diesem untergeordnet. Seit dem 4. Jahrh. gingen sie ihres ursprünglichen Ansehens vollends verlustig, behielten zwar die liturgischen Geschäfte, das Recht der Sakramentenverwaltung und das Lehramt, aber dies alles in bischöflichem Auftrag; sie wurden Pfarrer einzelner Kirchen im bischöflichen Sprengel, Priester im gewöhnlichen Sinn. Erst die Reformation faßte die Presbyterwürde als Laienamt auf, so besonders die reformierte Kirche, wo die P. mit den Geistlichen ein Kollegium von großer Machtbefugnis, das Presbyterium, bildeten. Diese Ältesten hatten in Genf die Aufgabe, jeder in seinem Bezirk den Lebenswandel der Gemeindeglieder zu überwachen und mit den Pfarrern die Kirchenzucht im Konsistorium zu üben. In Frankreich sowie in die schottische und in die deutsch-reformierte Kirche fand das Amt der P. Eingang.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 279.
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