Salis [2]

[469] Salis, 1) Johann Gaudenz, Freiherr von S.-Seewis, Dichter, geb. 26. Dez. 1762 zu Seewis in Graubünden aus einem alten Adelsgeschlecht, gest. 29. Jan. 1834 in Malans, trat 1779 in die Schweizergarde des Königs von Frankreich, nahm aber 1792 seinen Abschied und kehrte 1793 in sein Vaterland zurück, wo er sich vermählte und in Chur niederließ. Lebhaft an den politischen Umgestaltungen der nächsten Jahre beteiligt, erklärte er sich 1798 entschieden für den Anschluß der drei rätischen Bünde an die Schweiz, mußte, als bald darauf die Österreicher Graubünden besetzten, mit seiner Familie flüchten und begab sich nach Zürich, wo er zum Generalinspektor der helvetischen Truppen ernannt wurde, später nach Bern, wo er eine Stelle am Kassationshof erhielt. Nach Einführung der Mediationsakte 1803 nach Graubünden zurückgekehrt, bekleidete er daselbst mehrere Staatsämter, nahm 1817 als eidgenössischer Oberst seine Entlassung und lebte in stiller Zurückgezogenheit zu Malans. Als Dichter stellt man S. gewöhnlich mit seinem Freund Matthisson zusammen, und unleugbar haben beide manche Seite miteinander gemein, so namentlich die Neigung zum Elegischen und zu ausgedehnten Naturschilderungen. Allein S. ist seiner ganzen Natur nach männlicher, frischer und volkstümlicher als Matthisson; seine Sehnsucht, die wirklich in der Liebe zur Natur und zum ländlichen Leben wurzelt, ist tiefer und wahrer, seine elegischen Klagen haben überall einen festen und bestimmten Grund. Seine »Gedichte« erschienen Zürich 1793 (12. vermehrte Auflage, das. 1839; neue Ausg. 1869), neuerlich in Kürschners »Deutscher National-Literatur«, Bd. 41, II, mit biographischer Skizze von A. Frey, und in der »Bibliothek der Gesamtliteratur« (Halle 1902). Vgl. Röder, Der Dichter J. G. v. S. (St. Gallen 1863); A. Frey, J. G. v. S. (Frauenfeld 1889); N. v. Salis-Soglio, Die Familie von S. (Lindau 1891).

2) Ludwig Rudolf von S.-Mayenfeld, schweizer. Rechtslehrer, geb. 28. Mai 1863 in Basel, wurde 1888 Professor an der Universität Basel, 1897 in Bern. Er schrieb unter anderm: »Beiträge zur Geschichte des persönlichen Eherechts in Graubünden« (Basel 1886); »Schweizerisches Bundesrecht« (Bern 1891–93, 4 Bde.; 2. Aufl. 1903–04, 5 Bde., auch in franz. und ital. Übersetzung erschienen); »Die Entwickelung der Kultusfreiheit in der Schweiz« (Basel 1894) und gab »Rechtsquellen des Kantons Graubünden« (mit R. Wagner, das. 1887–92, 2 Bde.) und die »Leges Burgundionum« (in den »Monumenta Germaniae historica«, Hannov. 1892) heraus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 469.
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