Calvisiāna actio

[587] Calvisiāna actio, 1) im Römischen Rechte die Klage, durch welche der Patron das, was sein Freigelassener ihm zum Nachtheil veräußert hat, von dem Besitzer der Sache wieder verlangte; 2)[587] (Quasi-C., C. utilis), die Klage, durch welche Notherben das von ihrem Erblasser in der Absicht, um sie an ihrem Pflichttheil zu verkürzen, Verkaufte von dem Käufer od. dessen Erben zurückverlangen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 587-588.
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