[173] Diplōm (v. gr. Diplōma), 1) s. Diploma; 2) jetzt jede durch Unterschrift u. Siegel beglaubigte Urkunde, worin Einem von dem Staatsoberhaupte od. von einer wissenschaftlichen, künstlerischen od. gewerblichen Genossenschaft eine Würde, gewisse Freiheiten, Rechte etc. ertheilt werden; vgl. Adelsdiplom. Daher Diplomatarium, eine Sammlung von Abschriften od. Abdrücken alter Urkunden.