Hängewerk

[963] Hängewerk, Verbindung von Hölzern, bestimmt zur Unterstützung eines darunter befindlichen Balkens (Tramer), der seiner Länge wegen sich nicht in horizontaler Lage erhalten würde. Bei jedem H. wird der an den Enden fest aufliegende Balken mittelst Eisen an eine od. mehrere senkrechte Säulen (Hängesäulen) angehängt, die durch Streben in ihrer schwebenden Stellung erhalten werden. Die wesentlichen Theile eines H-s bestehen demnach, außer dem zu tragenden Balken: a) aus den Hängesäulen. Diese sind entweder einfach od. doppelt, je nachdem sie aus einem od. zwei Stücken Holz bestehen; in erstere werden die Streben u. der Spannriegel mit Zapfen u. Versatzung eingesetzt; sie dienen bei Balken, welche 20–30 Fuß frei liegen; letztere bestehen aus zwei neben einander liegenden, öfters mit einander verzahnten u. durch eiserne Bolzen verbundenen Hölzern, welche an dem oberen Ende so ausgeschnitten sind, daß die Streben u. die Spannriegel in ihrer ganzen Stärke durch sie hindurchgehen u. sich gegen einander stemmen; sie finden bei größeren H-en Anwendung; b) dem Hängeeisen, bis zu 8–10 Fuß langen, starken, aus sehr gut geschmiedetem Eisen bestehenden Stangen, welche zur Verbindung der Hängesäule mit dem Träger (Hängeträger) od. dem Balken eines H-s dienen; sie werden entweder an beiden Seiten der Hängesäule mit Schraubenbolzen befestigt u. durch eine Eisenstange unterhalb des Trägers od. Balkens verbunden, od. sie umfassen letztere zugleich; c) den Streben, welche in dem Balken da, wo er sein festes Auflager hat, mit Versatzung eingezapft sind, aus ein od. zwei verzahnten u. verbolzten Hölzern bestehen u. in möglichst steiler Richtung gegen die Hängesäule sich lehnen, wo sie sich, wenn mehrere Hängesäulen auf der Länge des zu stützenden Balkens stehen, d) gegen den Spannriegel stemmen. Der Spannriegel ist das Holz, welches zwischen den Hängesäulen eingespannt u. nebst den Streben dieselben in die Höhe zu halten bestimmt ist. Auf Entfernungen von 20–30 Fuß ist eine Hängesäule (einfacher Bock), von 35–50 zwei Hängesäulen (doppelter Bock) bei größeren Entfernungen aber sind drei, vier, auch fünf Hängesäulen nöthig, von denen die mittlere höher als die übrigen ist u. durch besondere Streben gestützt wird. Sollen mehrere Balken neben einander durch H-e getragen werden, so werden besondere, quer über od. unter die Balken gelegte Träger an 12–16 Fuß von einander angebrachte H-e (Hängebinder) angehängt, welche wiederum die Balken tragen. Kann der Träger unterhalb der Balken (als Unterzug) liegen, so umfassen die Hängeeisen den Unterzug, auf welchem die Balken ruhen. Soll die Decke aber von unten eine glatte Fläche bilden, so wird der Träger über dem Binderbalken als Überzug angebracht. Die Hängeeisen umfassen alsdann den Binderbalken, u. die Zwischenbalken werden durch eiserne Bolzen an den Überzug gehängt. H-e werden vorzüglich angewendet bei Brücken u. Dächern, bei den Hängewerksbrücken bilden die Hängewände zugleich die Geländer, bei letzteren wird neben der oben beschriebenen Querverbindung auch eine Längenverbindung zwischen den einzelnen Hängebindern nöthig, welche theils durch den Stuhlrahmen, theils durch die, in diesen u. in die Streben eingezapften Bänder hergestellt wird. H-e sind nur im Stande, ihre eigene Last u. die Last der Decke zu tragen u. dürfen daher nicht durch schwere Wände u. Wohnungen od. durch Aufschüttung von Getreide etc. belastet werden. Sehr häufig werden H- u. Sprengwerke mit einander verbunden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 963.
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