Indiction

[855] Indiction (lat. Indictio), 1) Ansagung einer Auflage; 2) (Römerzinszahl, Indictionscyclus), eine Zeitperiode von 15 Jahren, welche bei den Römern unter Constantin dem Großen im Jahr 313 eingeführt wurde, um darnach die Schätzung der Unterthanen in allen den Römern unterworfenen Ländern zu reguliren. Zu Ende jedes Jahres war eine Schätzung; das erste Mal an Gold, pro majestate imperii tuenda, das zweite Mal an Silber, ad stipendia militum, das dritte Mal an Eisen, ad armorum reparationem. Um diese Zeit, wenn dieser Zins zu erlegen sei, immer im Gedächtniß zu behalten, wurde befohlen, das Jahr der I. von 1 bis 15 immer neben der gewöhnlichen Jahreszahl zu bemerken. Doch hub anfänglich die I. nicht vom Anfang des Jahres, sondern vom 15. Sept., etwas später (bei den griechischen Kaisern) vom 1. Sept., noch später auf Anordnung der Päpste als I. pontificalis, vom 1. Jan. an. Bis auf die neueste Zeit wurde nun in Urkunden, bes. auch in Notariatsinstrumenten, die I. neben der Jahreszahl bemerkt um Verfälschungen in der Zeit vorzubeugen; jetzt macht man selten mehr Gebrauch davon; 3) Indictio pascualis, die am Epiphaniasfeste übliche Ankündigung der Osterfeier. Sie ging früher von Alexandrien, später aber von Rom aus u. wurde durch die Bischöfe zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 855.
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