Keller [3]

[422] Keller, eine der Evangelischen Confession folgende, aus einem alten schwäbischen Geschlechte abstammende, 1737 in den Reichsadel erhobene Familie, welche in der Mitte des 18 Jahrh. nach Thüringen kam u. jetzt in Preußen u. Rußland angesessen ist. 1) Friedrich Heinrich, geb. 1653, stand zu Ende des 17. Jahrh. in württembergischen Diensten, stieg während der Feldzüge zum Oberstlieutenant u. Kriegsrath u. wurde nachher Commandant der Veste Hohentübingen; er war vermählt mit Maria Magdalena geb. Zeller (st. 1720) u. st. 1732 als Oberamtmann in Merklingen. 2) Freiherr Christoph Dietrich, Sohn des Vor., geb. 1699 in Tübingen, war württembergischer Geheime Rath, siedelte nach Thüringen über, erwarb Stedten bei Erfurt u. wurde gothaischer Geheimer Rath u. Staatsminister, er erhielt 1765 den Freiherrnstand, war mit Auguste geb. von Mauchenheim genannt von Bechtoldsheim (st. 1781) vermählt u. st. 1766. Seine beiden Söhne Christoph u. Ludwig theilten das Geschlecht in ein gräfliches u. ein freiherrliches Haus. A) Gräfliches Haus: 3) Christoph, älterer Sohn des Vorigen, geb. 1757, war erst preußischer Gesandter in Wien, dann preußischer Staatsminister u. wurde 1789 in den Grafenstand erhoben; er war seit 1790 mit Amalie Luise geb. Gräfin zu Sayn-Wittgenstein (st. 1853) vermählt u. st. 1827. Jetziger Chef ist: 4) Graf Theodor, Sohn des Vorigen, geb. 1791, Besitzer der Ruscntoss'schen Güter in Weiß-Rußland, ist russischer Oberst a. D. u. seit 1813 mit Sophie geb. Gräfin v. Borch vermählt; sein ältester Sohn Eduard, geb. 1819, ist russischer Staatsrath u. Gouverneur von Minsk. B) Freiherrliches Haus, fortgesetzt von 5) Freiherrn Ludwig, jüngerem Sohne von K. 2), geb. 1760, war nassauischer Major, später preußischer Landrath, seit 1786 mit Auguste geb. v. Niebecker vermählt u. st. 1835. Jetziger Chef ist: 6) Freiherr Ludwig, Enkel des Vorigen u. Sohn des 1842 verstorbenen preußischen Hauptmanns Freiherrn Franz, geb. 1825, ist preußischer Marinelieutenant.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 422.
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