Knebel [1]

[599] Knebel, 1) kurzes Stück Holz zu verschiedenem Gebrauch, womit man bes. etwas knebelt, d.h. unter Zuhülfenahme eines solchen Holzes fest bindet, zusammenzieht, verstopft etc., so z.B. an Sägen in die Schnur zwischen den Armen des Gestelles eingesteckt, zum Anspannen des Blattes; 2) kurzes Stück Holz, womit u.a. den Hunden, welche sich verbissen haben, das Maul aufgebrochen wird, od. das man Menschen in den geöffneten Mund bindet, um das Schreien derselben zu verhindern; 3) hölzerner Griff an Zugseilen (Knebelleinen) von Maschinen; 4) Querholz, welches an dem Seile eines Haspels od. Göpels, worauf sich ein Mensch setzt, um in den Schacht einzufahren, befestigt wird; daher auf dem K. fahren; 5) ein kleiner hölzerner Stock od. Pflock, womit zwei Stroppen, die in entgegengesetzter Richtung wirken sollen, mit einander verbunden werden; bei den neuern Reesen der Segel sind auch K. gebräuchlich, welche eine Olivenform haben u. in die Schlinge der Reefbande gelegt werden; 6) Stück Eisen in Gestalt eines T, welches an Ketten angebracht ist, um es durch den Ring (Knebelring) eines anderen Stückes zu stecken u. so zu befestigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 599.
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