Kramer [1]

[762] Kramer, 1) Kaufleute, welche zu der Kramerinnung (s.d.) gehören u. deshalb vor den Kauf- u. Handelsleuten das Vorrecht haben, sowohl im Ganzen als im Einzelnen verkaufen zu dürfen. K., welche Waaren im Einzelnen nach der Elle verkaufen, heißen Ausschnitthändler; die, welche mit Eisen-, Galanterie, Gewürz- u. dgl. Waaren handeln, Eisen-, Galanterie-, Gewürzhändler. Daher Kramende Handwerker (Kramerhandwerke), Handwerker, welche das Recht haben, außer den selbst verfertigten Waaren, noch andere ähnliche zu verlaufen, z.B. Leineweber, Posamentirer, Nadler, Gürtler, Seiler, Buchbinder etc.; 2) (Krämer), kleiner Kaufmann, welcher im Detail an die Consumenten direct verkauft, auch wohl seine Waaren selbst herumträgt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 762.
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