[904] Kupfergifte, alle löslichen Kupferverbindungen u. solche, die durch den Magensaft in lösliche Verbindungen verwandelt werden, sind absolut giftig; die leichte Auslöslichkeit des Kupfers durch Säuren machen daher eine besondere Vorsicht beim Gebrauch kupferner Geschirre u. bei Verwendung von Kupferfarben nöthig. Kupferne Geschirre, welche zur Bereitung von Speisen dienen sollen, müssen inwendig verzinnt werden; ist dies nicht der Fall, so darf man keine sauren Flüssigkeiten in ihnen kochen, wenigstens durchaus nicht nach dem Kochen noch in ihnen stehen lassen od. darin aufbewahren; überhaupt ist der Gebrauch kupferner Geschirre zur Aufbewahrung von Speisen gefährlich. Ob eine Speise bei der Zubereitung in kupfernen Gefäßen Kupfer aufgenommen hat u. daher für den Genuß untauglich sei, erkennt man nicht immer an der grünen Farbe, welche diesen das Kupfer ertheilt; am sichersten ist, wenn man Ammoniak (Salmiakgeist) dazubringt, worauf sich schon bei einem sehr geringen Kupfergehalt die Substanz blau färbt; od. wenn man eine Zeit lang eine blanke Messerklinge hineinsteckt, worauf schon bei geringem Kupfergehalt sich ein metallischer Kupferniederschlag auf dieser erzeugt. Messing u. andere Kupferlegirungen sind nicht in dem Maße gefährlich, wie reines Kupfer, erfordern jedoch ebenfalls große Vorsicht. Branntwein wird zuweilen mit Kupfer grün gefärbt; man erkennt dies leicht, wenn man ein kleines Stück Butter hineinlegt, dieses färbt sich nach 1224 Stunden grün, wenn Kupfer vorhanden war, weil sich das Kupferoxyd mit der Fettsäure der Butter verbindet. Zu Conditorei- u. Kinderspielwaaren sind Kupferfarben ganz zu verwerfen. Die giftigen Wirkungen von mit Schweinfurter Grün gefärbten Tapeten u. Kleiderstoffen beruht auf ihrem Gehalt an Arsenik. Als Gegenmittel bei Kupfervergiftungen ist bes. gebrannte Magnesia zu empfehlen, auch metallisches Eisenpulver, gelbes Blutlaugensalz u. Eiweiß werden mit Erfolg angewendet.